FÜRACKER: DEUTSCHER ALLEINGANG BEI GLOBALER MINDESTSTEUER WÄRE FATAL! Erneut keine Einigung auf EU-Ebene bei globaler Mindeststeuer // Ampel-Regierung will kurzfristige rein nationale Umsetzung // Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als Wirtschaftsstandort in Gefahr
Ergänzend erklärt Minister Füracker zur geplanten globalen Mindeststeuer im Allgemeinen: „Zunehmend verdichten sich die Anzeichen deutlich, dass Deutschland entgegen früherer Annahmen von der Reform im Ergebnis finanziell verlieren könnte. In diesem Zusammenhang muss klar sein, dass etwaige Steuermindereinnahmen nicht zulasten der Länder und Kommunen gehen dürfen. Dazu muss sich der Bund bereits jetzt bekennen.“
„Bei Umsetzung einer derartigen Mindestbesteuerung sitzen Steuerverwaltung und Wirtschaft im selben Boot und sollten daher unbedingt in die gleiche Richtung rudern. Hilferufe der Wirtschaftsverbände und Hinweise aus den Ländern bezüglich einer überbordenden Bürokratie finden bislang kaum Gehör in Berlin. Ohne deutliche Vereinfachungen der derzeitigen hoch bürokratischen Regelungsentwürfe droht zwangsläufig ein administratives Chaos. In jedem Fall müssen zumindest der Zeitplan der Umsetzung oder längere Übergangsfristen ernsthaft diskutiert werden“, fordert Staatsminister Füracker.
Hintergrundinformationen:
Am 8. Oktober 2021 haben sich 137 Staaten auf Ebene der OECD auf die grundlegende Ausgestaltung der künftigen internationalen Unternehmensbesteuerung geeinigt (Zwei-Säulen-Modell). Diese sieht eine globale effektive Mindestbesteuerung multinationaler Unternehmen in Höhe von 15 Prozent sowie eine Neuverteilung der Besteuerungsrechte an Gewinnen besonders großer international tätiger Konzerne vor.
Zur Umsetzung der globalen effektiven Mindestbesteuerung innerhalb der EU hat die EU-Kommission am 22. Dezember 2021 einen Richtlinienvorschlag vorgelegt, dessen Abstimmung heute im ECOFIN-Rat aufgrund der fehlenden Bereitschaft Ungarns zur Zustimmung wiederholt verschoben wurde. Die Bundesregierung hatte bereits im Vorfeld angekündigt, die Regelungen auch im Falle eines erneuten Scheiterns auf EU-Ebene umsetzen zu wollen. Im Ergebnis würde ein deutscher Alleingang bewirken, dass in Deutschland ansässige Konzerne, deren Unternehmenseinheiten in einzelnen Staaten „zu gering“ besteuert werden, hierfür ergänzende Steuern in Deutschland zahlen müssen.
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