FÜRACKER: ERSTEM SCHRITT HIN ZUR GLOBALEN MINDESTSTEUER MUSS JETZT SCHNELL RECHTSSICHERHEIT FOLGEN – Bayerischer Finanzminister begrüßt Verständigung zu internationaler Steuerreform, warnt aber vor noch vielen ungeklärten Fragen
„Die Verständigung von 130 Staaten ist zwar ein wichtiger Schritt auf dem langen Weg zu international vergleichbaren Rahmenbedingungen bei der Unternehmensbesteuerung. Dieser lapidaren politischen Absichtserklärung müssen nun aber auch Taten folgen. Die Arbeit fängt jetzt erst richtig an: Wichtig ist es nun, Mechanismen zu entwickeln, die ausreichend Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen bieten. Solche elementaren Kriterien bedürfen einer weiteren intensiven und auch zeitnahen Abstimmung. Erst dann wird sich zeigen, was diese Einigung für Deutschland und auch Bayern im Ergebnis bedeutet! Als Konsequenz eines globalen Mindeststeuersatzes ist es auch notwendig, die hohe Unternehmensteuerbelastung in Deutschland auf ein wettbewerbsfähiges Niveau im Bereich von 25 Prozent zu senken. Hier hat der Bundesfinanzminister bisher nichts getan!“, so Füracker.
Zusatzinformation Pressestelle:
- Verständigung von insgesamt 130 Staaten zu Steuerreform sieht als Basis ein Zwei-Säulen-Modell vor:
Neuverteilung der Besteuerungsrechte durch Teilhabe der involvierten Marktstaaten sowie globale Mindestbesteuerung von mindestens 15 Prozent. - Fragen der konkreten Ausgestaltung bleiben allerdings derzeit offen.
- Unklar ist beispielsweise, welche Unternehmen in welcher Höhe von dieser Umverteilung betroffen sein werden.
- Nicht allein die digitalisierte Wirtschaft steht im Fokus des neuen Steuerkonzepts. Von der Steuerreform werden auch Konzerne anderer Branchen betroffen sein.
- Dabei ist die Gefahr groß (je nach konkreter Ausgestaltung) Steuersubstrat in allen Branchen zu verlieren.
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