FÜRACKER: EU DARF ZU KEINER TRANSFERUNION WERDEN! Bundesverfassungsgericht ist kein Garant mehr für die Wahrung der deutschen Haushalssouveränität
6. Dezember 2022
Bayerns Finanzminister Albert Füracker zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Beteiligung Deutschlands an dem EU-Corona-Wiederaufbaufonds: „Die Entscheidung aus Karlsruhe ist besorgniserregend – es zeigt, dass das Bundesverfassungsgericht einen neuen Kurs eingeschlagen hat. Es ist nicht mehr wie früher der Garant für die Wahrung der Verfassungsidentität und die Einhaltung der deutschen Haushaltssouveränität. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zwingt die Union nun, noch stärker wachsam zu bleiben im Hinblick auf künftige Transfervereinbarungen auf EU-Ebene – zum Schutz des deutschen Haushalts und damit auch der deutschen Steuerzahler vor einer Überforderung. Die europäischen Verträge sehen eine Transferunion nicht vor. Das Bundesverfassungsgericht hat die Chance verstreichen lassen, rote Linien für gemeinsame Schuldenaufnahmen einzuziehen. Die Forderungen nach immer neuen schuldenfinanzierten europäischen Programmen, zuletzt für die Bekämpfung der Energiekrise oder zur Finanzierung eines Subventionswettlaufs mit den USA, werden dadurch nicht nachlassen. Gerade die bisherigen Erfahrungen aus dem Corona-Wiederaufbaufonds zeigen uns, dass ein derartiger Fonds eine einmalige Angelegenheit bleiben muss. Der Wiederaufbaufonds hat sein eigentliches Ziel der Überwindung der Corona-Pandemie deutlich verfehlt – im Prinzip wurde daraus ein Paket zur Entlastung der Haushalte einzelner Mitgliedstaaten.“
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