FÜRACKER: FAST 20 MILLIONEN EURO BEDARFSZUWEISUNGEN FÜR KOM-MUNEN IN UNTERFRANKEN – 29 unterfränkische Kommunen profitieren von Hilfe zur Selbsthilfe
Bayernweit erhalten insgesamt 149 Kommunen für das Antragsjahr 2020 Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen. „Dies ist ein starkes Signal für finanzschwache Kommunen zur Konsolidierung ihrer Haushalte. Die Mittel sind Teil des Kommunalen Finanzausgleichs im Freistaat, der 2020 einen Höchststand von rund 10,3 Milliarden Euro erreicht. Dadurch unterstützt der Freistaat seine Kommunen so tatkräftig wie noch nie“, stellt Füracker fest. An 29 Kommunen in Unterfranken gehen insgesamt fast 20 Millionen Euro. 25 Städte und Gemeinden werden mit über 16,5 Millionen Euro unterstützt. Die höchste Einzelzuweisung in Unterfranken empfängt die Gemeinde Schonungen mit 2.500.000 Euro.
Folgende Landkreise in Unterfranken erhalten Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen:
Bad Kissingen: 400.000
Rhön-Grabfeld: 1.300.000
Haßberge: 1.300.000
Main-Spessart: 300.000
Folgende Städte und Gemeinden in Unterfranken erhalten Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen:
Alzenau: 188.100
Bad Brückenau: 1.480.000
Münnerstadt: 2.450.000
Fladungen: 350.000
Großbardorf: 270.000
Herbstadt: 10.000
Höchheim: 300.000
Bad Königshofen i.Grabfeld: 1.150.000
Mellrichstadt: 700.000
Niederlauer: 100.000
Nordheim v.d.Rhön: 150.000
Oberelsbach: 600.000
Ostheim v.d.Rhön: 750.000
Rödelmaier: 90.000
Sandberg: 650.000
Strahlungen: 60.000
Trappstadt: 170.000
Willmars: 270.000
Bundorf: 100.000
Zeil a.Main: 1.325.000
Altenbuch: 365.000
Eichenbühl: 915.000
Faulbach: 1.000.000*
Stadtprozelten: 575.000
Schonungen: 2.500.000
Die Bescheide werden aufgrund der Corona-Pandemie den Kommunen voraussichtlich bis Anfang Dezember übersandt.
Auch 2021 wird der kommunale Finanzausgleich auf höchstem Niveau fortgeführt – trotz Corona-Krise und massiv sinkender Steuereinnahmen im Staatshaushalt. Bayern unterstützt seine Gemeinden, Städte, Landkreise und Bezirke auch im nächsten Jahr mit insgesamt rund 10,3 Milliarden Euro.
Seit 2019 erfahren Städte und Gemeinden, die bereits dreimal Stabilisierungshilfen erhalten haben und den eingeschlagenen Weg der Konsolidierung weitergehen wollen, zusätzliche Unterstützung: Mit den sogenannten „Investitionshilfen“ sollen Investitionen in die gemeindliche Grundausstattung erleichtert werden, da damit insbesondere Kreditaufnahmen reduziert werden können und ein erneuter Schuldenaufbau vermieden wird.
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