FÜRACKER: FAST 33 MILLIONEN EURO BEDARFSZUWEISUNGEN FÜR KOMMUNEN IN DER OBERPFALZ – 35 Kommunen in der Oberpfalz profitieren von Hilfe zur Selbsthilfe
Bayernweit erhalten insgesamt 149 Kommunen für das Antragsjahr 2020 Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen. „Dies ist ein starkes Signal für finanzschwache Kommunen zur Konsolidierung ihrer Haushalte. Die Mittel sind Teil des Kommunalen Finanzausgleichs im Freistaat, der 2020 einen Höchststand von rund 10,3 Milliarden Euro erreicht. Dadurch unterstützt der Freistaat seine Kommunen so tatkräftig wie noch nie“, stellt Füracker fest. An 35 Kommunen in der Oberpfalz gehen insgesamt fast 33 Millionen Euro. 31 Städte und Gemeinden werden mit fast 30 Millionen Euro unterstützt. Die höchste Einzelzuweisung in der Oberpfalz empfängt die Stadt Weiden mit 7.500.000 Euro.
Folgende Landkreise in der Oberpfalz erhalten Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen:
Amberg – Sulzbach: 400.000
Neustadt a.d. Waldnaab: 100.000
Schwandorf: 200.000
Tirschenreuth: 2.500.000
Folgende Städte und Gemeinden in der Oberpfalz erhalten Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen:
Weiden i.d.OPf.: 7.500.000
Hohenburg: 550.000
Kastl: 930.000
Königstein: 450.000
Weigendorf: 70.000
Furth im Wald: 1.250.000
Bad Kötzting: 1.500.000
Roding: 1.000.000
Waldmünchen: 1.650.000
Moosbach: 320.000
Windischeschenbach: 600.000*
Altendorf: 100.000
Guteneck: 100.000
Thanstein: 270.000
Brand: 735.000
Ebnath: 350.000
Erbendorf: 800.000
Falkenberg: 750.000
Fuchsmühl: 600.000
Immenreuth: 1.605.000
Krummennaab: 80.000*
Kulmain: 800.000
Leonberg: 600.000
Mitterteich: 1.850.000
Neualbenreuth: 300.000
Neusorg: 350.000
Pullenreuth: 475.000
Reuth b.Erbendorf: 100.000
Tirschenreuth: 1.500.000
Waldsassen: 1.400.000
Wiesau: 1.000.000
Die Bescheide werden aufgrund der Corona-Pandemie den Kommunen voraussichtlich bis Anfang Dezember übersandt.
Auch 2021 wird der kommunale Finanzausgleich auf höchstem Niveau fortgeführt – trotz Corona-Krise und massiv sinkender Steuereinnahmen im Staatshaushalt. Bayern unterstützt seine Gemeinden, Städte, Landkreise und Bezirke auch im nächsten Jahr mit insgesamt rund 10,3 Milliarden Euro.
Seit 2019 erfahren Städte und Gemeinden, die bereits dreimal Stabilisierungshilfen erhalten haben und den eingeschlagenen Weg der Konsolidierung weitergehen wollen, zusätzliche Unterstützung: Mit den sogenannten „Investitionshilfen“ sollen Investitionen in die gemeindliche Grundausstattung erleichtert werden, da damit insbesondere Kreditaufnahmen reduziert werden können und ein erneuter Schuldenaufbau vermieden wird.
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