FÜRACKER: GLEICHE STEUERN FÜR FAHRTEN MIT FERNBUS UND BAHN – Bayern fordert ermäßigten Umsatzsteuersatz auch für Fernbusfahrten // Fernbus statt Auto ist aktiver Beitrag zum Klimaschutz
Bayern setzt sich bereits seit Jahren für eine ermäßigte Umsatzbesteuerung bei Fernbusfahrten ein. „Es ist bedauerlich, warum der Bund hier immer noch nicht reagiert hat; Bayern bleibt hartnäckig! Gerade Linienfernbusse haben im ländlichen Raum eine große Bedeutung. Ein bezahlbares und gut ausgebautes Fernbusangebot ist ein wichtiger Baustein zur Erreichung der Klimaschutzziele 2030 und zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse“, so Füracker. Im Rahmen eines derzeit ohnehin laufenden Steuergesetzgebungsverfahrens könnte der Bund einen entsprechenden Vorschlag zeitnah umsetzen.
Fahrten im öffentlichen Nahverkehr werden bereits jetzt – unabhängig von der Frage, ob Bus oder Bahn genutzt werden – mit 7 Prozent besteuert. Gerade im ländlichen Raum hat sich auch für weitere Strecken in den letzten Jahren ein immer dichteres Fernbusnetz entwickelt. Dieses Verkehrsmittel ist deutlich emissionsärmer als vergleichbarer PKW-Verkehr und stellt eine klimafreundlichere Mobilitätsalternative gerade auf dem Land dar.
Im Zuge der Corona-Krise haben gerade Fernbusanbieter massive Einnahmeverluste zu verzeichnen. Mit einer Reduzierung der Umsatzsteuer von 19 Prozent auf 7 Prozent für die Personenbeförderung in Fernbussen wird die Nachfrage nach diesen Leistungen gestärkt und damit die Branche gezielt unterstützt. Zudem soll vor allem ein fairer Wettbewerb mit dem schienengebundenen Verkehr hergestellt werden. „Steuergerechtigkeit bedeutet hier zugleich Klimaschutz und Unterstützung für den Neustart einer ganzen Branche!“, sagte Füracker.
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