FÜRACKER: LANDRATSÄMTER VON UNNÖTIGER BÜROKRATIE ENTLASTEN – Landratsämter sollen keine doppelte Umsatzsteuererklärung abgeben müssen // Antrag Bayerns findet Mehrheit im Bundesrat
Landratsämter sind einerseits als unterste Staatsbehörde und andererseits als Kreisbehörde tätig. Mit der Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand müssen sie bis spätestens 2023 für beide Bereiche eigenständige Umsatzsteuererklärungen erstellen und an das Finanzamt übermitteln. Bayern hatte sich im Finanzausschuss des Bundesrats dafür eingesetzt, dass Landratsämter und andere vergleichbare Einrichtungen künftig nicht zwei Umsatzsteuererklärungen abgeben müssen. Der Antrag fand nun sowohl dort, als auch im Plenum des Bundesrates die erforderliche Mehrheit. Es liegt nun am Bund, dies schnellstmöglich zu prüfen und umzusetzen.
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