FÜRACKER: MEHR GELD FÜR GASTRONOMIE UND VERBRAUCHER – ÖFFENTLICHE HAND VERZICHTET AUF ÜBER 2,5 MRD. EURO – Ermäßigte Umsatzsteuer zugunsten von Gaststätten, Restaurants und Hotelbetrieben stärkt die Wirtschaft
Der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wurde im Rahmen der Corona-Steuerhilfegesetze befristet bis zum Jahresende 2022 auf 7 Prozent gesenkt. Bayern hat bereits seit Jahren diese Absenkung des Mehrwertsteuersatzes gefordert und auch eine Verlängerung der ursprünglich nur bis 1. Juli 2021 vorgesehenen ermäßigten Umsatzbesteuerung mit Nachdruck durchgesetzt. Bayerns Ziel bleibt die dauerhafte Absenkung des Umsatzsteuersatzes für die Gastronomie- und Hotelleriebranche. Der Freistaat wird sich hierfür weiter einsetzen und erwartet endlich eine Einsicht des Bundes, dass die ermäßigte Besteuerung dauerhaft notwendig ist.
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