FÜRACKER, SASSE UND BROSSARDT: STEUERLICHEN VERLUSTRÜCKTRAG AUSWEITEN! Bayerischer Finanzminister, Bayerische Industrie- und Handelskammern und Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft fordern gemeinsam nachhaltige Stärkungsmaßnahme für die Liquidität der Unternehmen
22. Januar 2021
„Wir wollen möglichst viel Krise von den Menschen fernhalten. Nur mit einer starken, handlungsfähigen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft können wir diese Herausforderung meistern. Unsere Unternehmen brauchen dringend Liquidität. Daher fordert Bayern als aktive Hilfe endlich eine deutliche Ausweitung des Verlustrücktrags. Damit erhalten die Unternehmen die Möglichkeit in zukunftsgerichtete Technologien für die Zeit nach Corona, aber auch die Homeoffice-Ausstattung für die Mitarbeiter zu investieren“ so Finanzminister Albert Füracker. „Wir fordern daher den Bund dringend auf, die Möglichkeiten des Verlustrücktrags deutlich auszuweiten. Unternehmen müssen ihren Verlust des Jahres 2020 bis zu einem Volumen von 10 Millionen Euro mit Gewinnen der guten Jahre 2017 bis 2019 verrechnen können. Auch im Jahr 2021 muss ein dreijähriger Verlustrücktrag mit einem entsprechenden Höchstbetrag möglich sein. Das wäre eine direkte Hilfe für die Wirtschaft in Bayern und ganz Deutschland. Es ist nicht zu begreifen, warum der Bundesfinanzminister und die SPD hier nicht entsprechend reagieren. Finanzminister Olaf Scholz muss hier endlich aktiv werden, bevor es für unsere Unternehmen zu spät ist“, sagt der Minister.
Eberhard Sasse, Präsident des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK): „Es ist völlig unverständlich, dass sich das Bundesfinanzministerium nicht zu einer Rückwirkung auf mindestens zwei Jahre sowie einer Verdopplung des möglichen Rücktrags von Verlusten auf 10 Millionen Euro durchringen kann. Wenn sich der Staat in guten Zeiten über Steuereinnahmen an den Gewinnen beteiligt, sollte er sich in einer Jahrhundertkrise auch großzügiger als bisher an den Verlusten beteiligen. Der ausgeweitete Verlustrücktrag könnte schnell und unbürokratisch über die Finanzämter vollzogen werden.“
Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. ergänzt: „Wir unterstützen einen höheren und weiter in die Vergangenheit reichenden Verlustrücktrag ausdrücklich. Er hilft gezielt Unternehmen, die in der Vergangenheit hohe Steuerbeiträge geleistet haben, jetzt durch die Krise hart getroffen werden und bei anderen zur Verfügung stehenden Hilfsprogrammen zu wenig Unterstützung bekommen. Der Vorteil liegt auf der Hand: Starten die Unternehmen nach der Krise erfolgreich durch, werden die Steuerausfälle des Staates später komplett kompensiert.“
Die Corona-Pandemie stellt die deutsche Wirtschaft vor massive Herausforderungen. Einigen Branchen wurde die Arbeitsgrundlage für gewisse Zeit fast vollständig entzogen. Insbesondere die Liquiditätsreserven sind in vielen Unternehmen auf ein Minimum geschrumpft, wenn nicht sogar aufgezehrt. Hier muss schnell und wirksam unterstützt werden, um Arbeitsplätze und Knowhow in Deutschland bestmöglich zu erhalten.
Angesichts des gewaltigen Investitionsbedarfs in der Wirtschaft, insbesondere im Bereich der Digitalisierung sowie des Klimaschutzes setzt sich Bayern daher für ein attraktives Unternehmensteuerrecht ein. Dies trägt dazu bei, die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland zu sichern und die heimische Wirtschaft auf einen stabilen Wachstumskurs zurückzuführen.
Eberhard Sasse, Präsident des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK): „Es ist völlig unverständlich, dass sich das Bundesfinanzministerium nicht zu einer Rückwirkung auf mindestens zwei Jahre sowie einer Verdopplung des möglichen Rücktrags von Verlusten auf 10 Millionen Euro durchringen kann. Wenn sich der Staat in guten Zeiten über Steuereinnahmen an den Gewinnen beteiligt, sollte er sich in einer Jahrhundertkrise auch großzügiger als bisher an den Verlusten beteiligen. Der ausgeweitete Verlustrücktrag könnte schnell und unbürokratisch über die Finanzämter vollzogen werden.“
Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. ergänzt: „Wir unterstützen einen höheren und weiter in die Vergangenheit reichenden Verlustrücktrag ausdrücklich. Er hilft gezielt Unternehmen, die in der Vergangenheit hohe Steuerbeiträge geleistet haben, jetzt durch die Krise hart getroffen werden und bei anderen zur Verfügung stehenden Hilfsprogrammen zu wenig Unterstützung bekommen. Der Vorteil liegt auf der Hand: Starten die Unternehmen nach der Krise erfolgreich durch, werden die Steuerausfälle des Staates später komplett kompensiert.“
Die Corona-Pandemie stellt die deutsche Wirtschaft vor massive Herausforderungen. Einigen Branchen wurde die Arbeitsgrundlage für gewisse Zeit fast vollständig entzogen. Insbesondere die Liquiditätsreserven sind in vielen Unternehmen auf ein Minimum geschrumpft, wenn nicht sogar aufgezehrt. Hier muss schnell und wirksam unterstützt werden, um Arbeitsplätze und Knowhow in Deutschland bestmöglich zu erhalten.
Angesichts des gewaltigen Investitionsbedarfs in der Wirtschaft, insbesondere im Bereich der Digitalisierung sowie des Klimaschutzes setzt sich Bayern daher für ein attraktives Unternehmensteuerrecht ein. Dies trägt dazu bei, die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland zu sichern und die heimische Wirtschaft auf einen stabilen Wachstumskurs zurückzuführen.
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