FÜRACKER: STARTSCHUSS FÜR NEUE BEWERBUNGSRUNDE ZUM IMMATERIELLEN KULTURERBE – Fünfte Bewerbungsrunde zum Eintrag in das Bundesweite Verzeichnis und das Bayerische Landesverzeichnis
Seit 2003 stellt die UNESCO immaterielle kulturelle Ausdrucksformen in den Fokus der Öffentlichkeit. Deutschland ist dem Übereinkommen 2013 beigetreten. Immaterielles Kulturerbe können sowohl Musik und Tanz, Bräuche, aber auch Naturwissen oder traditionelle Handwerkstechniken sein. Bis zum 30. November 2021 können Gruppen, die eine kulturelle Ausdrucksform praktizieren, beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat die Aufnahme in das Bayerische Landesverzeichnis und das Bundesweite Verzeichnis beantragen.
Interessierte und Antragsteller können sich bei der eigens dafür eingerichteten Beratungs- und Forschungsstelle Immaterielles Kulturerbe Bayern informieren (ike@volkskunde.badw.de, Tel.: 089 – 51 55 61 44). Zudem besteht die Möglichkeit, an einer virtuellen Informationsveranstaltung am 30. April 2021 teilzunehmen, die das Finanz- und Heimatministerium gemeinsam mit der Beratungsstelle anbietet.
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