FÜRACKER: STEUERLICHE BEGÜNSTIGUNG FÜR AGRARDIESEL MUSS ERHALTEN BLEIBEN! Bayerns Finanzminister fordert sofortige Zusicherung der Unterhändler der Ampel-Koalition Steuerentlastungen für Landwirte zu erhalten
29. Oktober 2021
Angesichts der Forderung des Umweltbundesamts, Steuervergünstigungen für landwirtschaftlichen Diesel abzuschaffen, fordert Bayerns Finanzminister Albert Füracker: „Die steuerliche Begünstigung für Agrardiesel muss erhalten bleiben. Unsere heimische Landwirtschaft ist bereits in einer sehr schwierigen und herausfordernden Situation. Drastisch steigende Energie- und Spritkosten, fallende Preise für ihre Produkte und internationale Konkurrenz verschärfen die Lage der Landwirte zunehmend. Wir wollen in Deutschland und Bayern keine Agrarfabriken, sondern unsere heimische Landwirtschaft mit vielen Familienbetrieben erhalten. Unsere Landwirte sind Garant für hochwertige, ökologische und regionale Lebensmittel und sie erhalten unsere einzigartige Kulturlandschaft. Die neue Bundesregierung muss sofort zusichern, die Begünstigung für Agrardiesel als wichtige Hilfe für unsere Landwirtschaft nicht zu streichen. Auch weiteren Überlegungen, die den ländlichen Raum schwächen, wie dem Wegfall der Kfz-Steuerfreiheit für landwirtschaftliche Maschinen, muss der Bund eine sofortige Absage erteilen!“
Ergänzende Information:
- Das Umweltbundesamt (UBA) fordert in seinem jüngsten Bericht den Abbau umwelt- und klimaschädlicher Subventionen.
- Das UBA empfiehlt der neuen Bundesregierung sowohl Steuervergünstigungen beim Agrardiesel (in Höhe von derzeit 21,48 Cent je Liter) als auch die Befreiung landwirtschaftlicher Maschinen von der Kfz-Steuer abzuschaffen.
- Auch der im Rahmen des Klimapakets der EU („fit for 55“) vorgelegte Entwurf zur Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie sieht vor, entsprechende Entlastungen (wie in § 57 EnergieStG) unter Einhaltung der Klimaziele der EU weiterhin gewähren zu können.
-
BAYERN | DIREKT:
Wir beantworten Ihre Anliegen gerne – telefonisch unter
089 12 22 20*oder per E-Mail an
direkt@bayern.deoder über das Kontaktformular
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.