FÜRACKER: STEUERLICHE ERLEICHTERUNGEN FÜR GRENZGÄNGER – BAYERISCHES ENGAGEMENT ZAHLT SICH AUS – Ab 2024 Homeoffice für Grenzgänger unbegrenzt möglich // Wichtiges Signal für bayerisch-österreichische Grenzregion
„Die Neuregelung ist eine große Erleichterung für die betroffenen Steuerzahler. Mit der wirtschaftlich bedeutenden bayerisch-österreichischen Grenzregion stärken wir nicht nur die Regierungsbezirke Niederbayern, Oberbayern und Schwaben, sondern letztlich ganz Bayern. Die Förderung von Homeoffice ist außerdem ein wirksamer Beitrag zum Klimaschutz, da dadurch die Emissionen im Verkehrsbereich gesenkt werden,“ so Füracker weiter.
Nach dem Auslaufen der coronabedingten Sonderregelungen herrschte unter den betroffenen Grenzgängern große Unsicherheit, in welchem Umfang künftig Homeoffice ohne steuerliche Nachteile noch möglich ist. Der bayerische Finanzminister hatte diese Problematik als Erster aufgegriffen und sich sowohl öffentlich als auch bei Bundesfinanzminister Lindner für substanzielle Verbesserungen eingesetzt. Nach der neuen Regelung kommt es nur noch auf die Arbeitsausübung innerhalb einer Grenzzone von 30 Kilometer und nicht mehr darauf an, auf welcher Seite der Grenze ein Arbeitnehmer tätig wird.
Hintergrundinformationen
Die Unterzeichnung des Änderungsprotokolls durch Bundesfinanzminister Christian Lindner und seinen österreichischen Kollegen Magnus Brunner erfolgte im Rahmen des Treffens der deutschsprachigen Finanzminister am 21. August 2023 in Aschau im Chiemgau. Mit dem Änderungsprotokoll wird insbesondere die Grenzgängerregelung dahingehend angepasst, dass Homeoffice zukünftig nicht mehr zum Verlust der Vorteile der Grenzgängerregelung führt. Entscheidend ist ab Jahresbeginn 2024, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer üblicherweise in der Grenzzone tätig werden. Dabei ist unerheblich, auf welcher Seite der Grenze die Tätigkeit ausgeübt wird. Auch eine Mindestanzahl an Grenzüberquerungen ist nicht mehr erforderlich. Die Grenzgängereigenschaft geht nur dann verloren, wenn der Arbeitnehmer an mehr als 45 Arbeitstagen oder an mehr als 20 Prozent der Arbeitstage außerhalb der Grenzzone tätig wird.
Zudem wird die Ermittlung der Grenzzone vereinfacht und eine neue Grenzgängerregelung für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes eingeführt. Das zur Ratifizierung des Änderungsprotokolls erforderliche Gesetzgebungsverfahren soll zeitnah im Anschluss an die Unterzeichnung eingeleitet werden, damit die Neuregelungen insgesamt zum 1. Januar 2024 in Kraft treten können. Zwischen Deutschland und Österreich ist vereinbart, dass die neue Grenzgängerregelung – auch bei einem späteren Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens – in jedem Fall zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt.
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