FÜRACKER: ÜBER 20 MILLIONEN ELSTER-NUTZER – Erfolgreichste E-Government-Anwendung in Deutschland
Im Portal „Mein ELSTER“ unter www.elster.de können nach der Registrierung nicht nur elektronische Steuererklärungen eingereicht werden. Es stehen auch vielfältige weitere Serviceleistungen zur Verfügung: etwa der Abruf von Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen. Diese können dann einfach und schnell per Mausklick in die Steuererklärung übernommen werden. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, elektronische Nachrichten an das Finanzamt zu senden – schnell, unkompliziert und direkt.
Das ELSTER-Konto kann auch für nichtsteuerliche Zwecke genutzt werden. Hierfür muss lediglich einmalig per Mausklick unter www.meinunternehmenskonto.de bestätigt werden, dass das ELSTER-Konto auch für andere eGovernment-Dienste verwendet werden darf. Danach kann man sich an diversen teilnehmenden Portalen von Städten, Gemeinden und öffentlichen Verwaltungen anmelden und die dortigen Dienste in Anspruch nehmen.
Seit der Idee einer elektronischen Einkommensteuererklärung 1996 wird das Verfahren ELSTER in Bayern im Auftrag des Bundes und der Länder entwickelt und im eigenen Rechenzentrum der Steuerverwaltung betrieben. Die Finanzierung erfolgt durch Bund und Länder gemeinsam.
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