FÜRACKER UND BODDENBERG: BÜRGER ERMUTIGEN UND UNTERSTÜTZEN MEHR NACHHALTIGEN STROM SELBST ZU ERZEUGEN – Bayerns und Hessens Finanzminister für Steuervereinfachung bei Photovoltaikanlagen // Forderung nach klarer gesetzlicher Regelung
Finanzminister Albert Füracker: „Das Gelingen der Energiewende steht und fällt mit dem raschen Ausbau der Stromkapazitäten aus regenerativen Quellen. Das Steuerrecht sollte Helfer und nicht Blockierer der Energiewende sein. Gerade Sonnenenergie leistet einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung. Solar-Module zu reduzieren, um eine Steuerbefreiung in Anspruch nehmen zu können, ist daher die denkbar schlechteste Lösung. Unsere Forderung einer einfachen Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen ist ein schnell umsetzbares Element für mehr Solarstrom.“
Finanzminister Michael Boddenberg: „Wir möchten, dass möglichst viel grüne Energie erzeugt und genutzt wird. Deshalb wollen wir durch eine klare gesetzliche Regelung Rechtssicherheit schaffen und gleichzeitig Bürokratie abbauen. Wir möchten Menschen so ermutigen, auf grüne Energiegewinnung umzusteigen.“
Nach der gegenwärtigen Gesetzeslage können Privatpersonen allein durch den Betrieb einer kleinen Photovoltaikanlage oder eines kleinen Blockheizkraftwerkes ertragsteuerlich zum Gewerbetreibenden werden. Für den Einzelnen bedeutet das vor allem mehr Bürokratie und wirkt bei der Entscheidung für oder gegen eine eigene Anlage eher abschreckend. Denn die privat genutzten Anlagen produzieren hauptsächlich Energie für den Eigenbedarf. Gewinn lässt sich damit kaum erzielen. Das Plus an Bürokratie bei der Steuer erweist sich oftmals als Hürde für Bürgerinnen und Bürger beim sinnvollen Bau solcher Anlagen.
Bisher wurden lediglich auf dem Verwaltungswege Erleichterungen für die Anlagenbesitzer geschaffen. Die Möglichkeiten hier sind jedoch begrenzt. Daher fordern Hessen und Bayern noch für das laufende Jahr 2021 eine Steuerbefreiung für solche Anlagen ausdrücklich im Gesetz zu regeln.
Hessen und Bayern sprechen sich in ihrem Antrag dafür aus, dass die (Ertragsteuer-)Befreiung für die Erzeugung von Strom aus Photovoltaikanlagen mit einer möglichen Gesamtleistung von bis zu 30 Kilowatt und für Blockheizkraftwerke mit einer installierten elektrischen Leistung von bis zu 7,5 Kilowatt gelten soll. Damit würden deutlich mehr Anlagen unter die Begünstigung fallen als bei der gegenwärtigen Verwaltungsregelung.
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