FÜRACKER UND HUML: NOCH VIELE FRAGEN OFFEN BEIM DIGITALEN EURO – EU-Kommission will Gesetzgebungsvorschlag für Einführung des digitalen Euro vorlegen // Nutzen für den Bürger fraglich // Keine Abschaffung von Bargeld
Bayerns Europaministerin Melanie Huml: „Auf europäischer Ebene fehlt bis heute eine politische Entscheidung, ob ein digitaler Euro überhaupt eingeführt werden soll. Bisher haben nur die EU-Finanzminister gelegentlich über dieses ehrgeizige Projekt diskutiert. Der Rat der Europäischen Zentralbank wird erst im Herbst über den Eintritt in eine dreijährige ‚Realisierungsphase‘ entscheiden. Daher verwundert die Vorgehensweise der Kommission: Anstatt sofort einen Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen, hätte sie auch mit einer Mitteilung starten können, damit noch eine offenere politische Diskussion möglich ist.“
„Der digitale Euro muss mit unserem bewährten Bankensystem in Deutschland vereinbar sein“, hebt der Finanzminister hervor. „Banken haben bereits etablierte Zahlungsverfahren, auch mit Echtzeitüberweisung. Ein digitaler Euro sollte keine überflüssigen technischen Parallelstrukturen erzwingen und Banken dadurch einseitig belasten oder wettbewerbsrechtlich benachteiligen. Auch dürfen vor allem kleine und mittlere Banken nicht durch den möglichen Geldabfluss hin zum digitalen Euro in Bedrängnis geraten.“
Hintergrund
Die EU-Kommission will am 28. Juni 2023 einen Legislativvorschlag mit rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung des digitalen Euro veröffentlichen. Für die technische Ausgestaltung des digitalen Euro ist das Eurosystem, d.h. die Europäische Zentralbank (EZB) und die nationalen Zentralbanken des Euroraums, zuständig. Derzeit läuft noch die zweijährige „Erkundungsphase“, die der Rat der EZB im Juli 2021 eingeleitet hat. Im Herbst will der EZB-Rat über den Eintritt in eine rd. dreijährige „Realisierungsphase“ entscheiden, in der ein marktfähiges Produkt entwickelt werden soll. Der EZB-Rat kann daher frühestens im Jahr 2026 die Ausgabe eines digitalen Euro beschließen.
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