FÜRACKER: UNTERNEHMEN BEI KLIMA-INVESTITIONEN ENDLICH AKTIV UNTERSTÜTZEN – Andere Länder machen es vor – Deutschland braucht dringend mehr steuerliche Anreize für Investitionen in erneuerbare Energien
„Wenn Unternehmen ihre Gebäude energetisch ertüchtigen, sollten sie diese Investition stets sofort als Betriebsausgabe abziehen können. Zusätzlich würden verbesserte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für Investitionen in den Klimaschutz den Unternehmen mehr Liquidität verschaffen und so den notwendigen Umbau unserer Wirtschaft vorantreiben – die Ampel hat das bisher versäumt. Darüber hinaus brauchen wir eine umfassende Unternehmensteuerreform. Der Wirtschaftsstandort Deutschland und damit auch Bayern darf im internationalen Wettbewerb nicht weiter zurückfallen – der Bund muss das endlich aktiv angehen!“, fordert Füracker.
Die US-Regierung will mit den Maßnahmen des beschlossenen „Inflation Reduction Act“ der hohen Inflation entgegentreten und zusätzlich den Klimaschutz fördern. Es werden den Unternehmen zum Beispiel Steuergutschriften für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen oder für Investitionen in Solar- und Windenergie gewährt. Teilbereiche des „Inflation Reduction Act“ führen allerdings zu einer Benachteiligung von Unternehmen in Europa und vor allem auch in Bayern. In Deutschland gibt es derzeit keine vergleichbaren steuerlichen Vorteile für die Wirtschaft. Bayern fordert eine deutliche Verbesserung der Abschreibungsmöglichkeiten für Investitionen in den Klimaschutz, eine Verdoppelung der steuerlichen Forschungszulage und eine sofortige Absetzbarkeit für die energetische Ertüchtigung von Wirtschaftsgebäuden. Auch die Umsetzung der im Koalitionsvertrag der Ampel vereinbarten ‚Superabschreibung’ könnte für die Unternehmen je nach Umsetzung von Vorteil sein.
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