FÜRACKER: UNTERNEHMEN ZÜGIG VON UNNÖTIGER BÜROKRATIE IM STEUERRECHT ENTLASTEN! Im Steuerrecht zahlreiche Erleichterungen möglich // Bundesregierung muss Vorschläge aus der Wirtschaft endlich aufgreifen
„Vor allem Mittelstand und Handwerk brauchen dringend eine Entlastung von überflüssiger Bürokratie. Die vielen Bagatellgrenzen müssen zügig erhöht und Vereinfachungsregeln im Steuerrecht vermehrt werden – sie haben längst einen Großteil ihrer entlastenden Wirkung verloren. Zum Beispiel sollte hier die Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter angehoben werden. Den Unternehmen würde es auch helfen, wenn die Fristen zur Aufbewahrung von Unterlagen verkürzt werden“, betont Füracker. Eine Anhebung der sogenannten Ist-Besteuerungsgrenze bei der Umsatzsteuer und eine Erhöhung der Buchführungsgrenzen würde zur Steuervereinfachung ebenso beitragen. Nicht zuletzt unterstützt Bayern auch die Forderungen aus der Wirtschaft nach einer Absenkung der Niedrigbesteuerungsgrenze bei der sogenannten Hinzurechnungsbesteuerung von derzeit 25 auf 15 Prozent, um dem Besteuerungsniveau im europäischen Umfeld Rechnung zu tragen.
Hintergrund
Die Bundesregierung hat im Zeitraum von Januar bis Mitte März 2023 eine Online-Befragung zum Bürokratieabbau durchgeführt. Die beteiligten Verbände sollten hierbei Vorschläge unterbreiten, wie Regelungen, die im Verantwortungsbereich der Bundesregierung liegen, konkret vereinfacht werden können. In einem Folgeprozess hat das Statistische Bundesamt die Vorschläge aufbereitet und in fünf Kategorien zur entsprechenden Priorisierung eingeteilt. Es ist jetzt Aufgabe des federführenden Bundesjustizministeriums, schnellstmöglich konkrete Umsetzungsschritte innerhalb der Bundesregierung zu koordinieren.
Vorschläge der Verbändeabfrage im Detail zu finden unter: https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.html
Weiterführende Links:
-
BAYERN | DIREKT:
Wir beantworten Ihre Anliegen gerne – telefonisch unter
089 12 22 20*oder per E-Mail an
direkt@bayern.deoder über das Kontaktformular
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.