Genehmigung des INTERREG V Programms zwischen Bayern und Tschechien mit einem EU Fördervolumen in Höhe von 103 Millionen Euro
MÜNCHEN Die Europäische Kommission hat am 17. Dezember 2014 das INTERREG V Programm zwischen Bayern und der Tschechischen Republik genehmigt. Das Programm wurde als europaweit elftes grenzüberschreitendes Programm von der EU Kommission angenommen.
Bis zum Jahr 2023 werden dem Förderprogramm, das die Zusammenarbeit in benachbarten Grenzregionen weiterentwickeln soll, aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Fördermittel in Höhe von 103,4 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Inklusive nationaler Kofinanzierung wird sich das Gesamtvolumen des Förderprogramms auf über 121 Mio. Euro belaufen.
Bayerns Wirtschaftsministerin Ilse Aigner: „Das INTERREG Programm ist Fundament der grenzübergreifenden Zusammenarbeit und Motor der bayerisch-tschechischen Aktivitäten im Grenzgebiet. Die Genehmigung ist ein weiterer Schritt hin zu einem gemeinsamen Lebens- und Wirtschaftsraum und in eine Zukunft ohne Grenzen.“
Neu im Programm ist das Ziel ,Forschung, technologische Entwicklung und Innovation‘ (EU-Förderung 17,9 Mio. Euro), um Forschung und Innovation vermehrt zu bündeln und über die Landesgrenze hinaus auszurichten. So wird beispielsweise auch die Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen ermöglicht, um sie stärker in grenzübergreifende F&I-Aktivitäten einzubinden.
Die weiteren Förderaktivitäten konzentrieren sich auf bewährte Felder der Zusammenarbeit:
- Umweltschutz und Ressourceneffizienz (EU Förderung 39,7 Mio. Euro)
- Investitionen in Kompetenzen und Bildung (EU Förderung 11,8 Mio. Euro)
- Nachhaltige Netzwerke und institutionelle Kooperation (EU Förderung 27,8 Mio. Euro)
Das Bayerische Wirtschaftsministerium ist federführend für die Umsetzung des Kooperationsprogramms. Über einen Zeitraum von zwei Jahren wurden in enger Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Regionalentwicklung der Tschechischen Republik die Förderschwerpunkte gemeinsam erarbeitet. Dabei wurde auch die bayerische und tschechische Öffentlichkeit umfangreich konsultiert.
Das Programmgebiet bleibt im Vergleich zur vorherigen Programmperiode unverändert. In einem nächsten Schritt werden jetzt die verwaltungstechnischen Strukturen entwickelt, um eine zeitnahe Antragstellung zu ermöglichen. Weitere Informationen finden Sie auf der neuen Programmhomepage www.by-cz.eu.
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