Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Einführung von Volksbefragungen
+++ Bayerns Innenminister Joachim Herrmann ist davon überzeugt, dass die geplante Einführung von Volksbefragungen mit der Verfassung in Einklang steht. „Der Gesetzentwurf der Staatsregierung ist so ausgestaltet, dass sowohl die Rechte des Landtags als auch die Rechte der Staatsregierung gewahrt bleiben“, so Herrmann. Volksbefragungen können nach dem Gesetzentwurf nur gemeinsam von Landtag und Staatsregierung initiiert werden. Sie lassen deren Entscheidungsbefugnisse und Verantwortlichkeiten unberührt. Wenn der Landtag mit einer Volksbefragung einverstanden ist, kann darin kein unzulässiger Eingriff in den Haushalt gesehen werden. +++
„Ebenso wenig kann ich nachvollziehen, inwieweit hier Oppositionsrechte eingeschränkt oder Minderheitenrechte ausgehebelt sein sollen“, so Herrmann. „Im Gegenteil: Die politischen Mitwirkungsmöglichkeiten werden sogar noch gestärkt. Entscheiden sich Landtag und Staatsregierung für eine Volksbefragung, sehen sie zunächst von einer Entscheidung in der Sache ab. Stattdessen eröffnen sie vorab die Möglichkeit, dass sich das Volk zu einem geplanten Vorhaben des Staates äußern kann. Damit wird ein weiterer politischer Willensbildungs- und Entscheidungsprozess in Gang gesetzt, bei dem sich auch die Opposition erneut werbend mit ihren Positionen einbringen kann.“
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