Gipfeltreffen der Justiz in Hohenschwangau / Wichtige und hochaktuelle rechtspolitische Impulse / Gastgeber Georg Eisenreich: „Unser gemeinsames Ziel ist es, das Vertrauen in den Rechtstaat zu stärken. Deshalb muss der Bund den Pakt für den …
Konstruktive Debatten und wichtige, hochaktuelle Themen: Die Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und -minister in Hohenschwangau (Bayern) hat wichtige Initiativen für die Rechtspolitik des Bundes hervorgebracht. Der Vorsitzende der 93. Justizministerkonferenz und bayerische Justizminister Georg Eisenreich, Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Koordinatorin der A-Länder) und NRW-Justizminister Peter Biesenbach (Koordinator der Unionsseite): „Gemeinsam mit unseren Kolleginnen und Kollegen setzen wir uns für einen starken Rechtsstaat ein. Dazu gehört auch eine angemessene Finanzierung der Justiz. Deshalb fordern wir den Bund gemeinsam auf, den Pakt für den Rechtsstaat fortzuschreiben und um einen Digitalpakt zu erweitern.“ Der Koalitionsvertrag kündigt Maßnahmen an, die bislang aber noch nicht umgesetzt sind. Eisenreich: „Die Länder wollen die Chancen der Digitalisierung nutzen. Deshalb treiben wir die Digitalisierung voran. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht eine zeitgemäß ausgestattete Justiz, die vielfältige digitale Serviceangebote zur Verfügung stellt. Die Digitalisierung bedeutet für alle Bundesländer einen gewaltigen personellen und finanziellen Kraftakt. Die hohen Kosten für die technische Ausstattung und den Betrieb tragen die Länder bislang allein. Viele der ständig wachsenden Anforderungen an die Justiz der Länder werden durch Gesetzgebung des Bundes verursacht. Daher muss sich der Bund an den Kosten auch angemessen beteiligen. Berlin muss auch Antworten auf die zunehmenden Herausforderungen durch Massenverfahren geben.“
Die Konferenz setzt sich dafür ein, bestehende Schutzlücken im Strafgesetzbuch zu schließen. Um Kinder konsequent vor sexuellem Missbrauch zu schützen, fordert die JuMiKo 2022 auf Initiative Bayerns Fürsorge- und Aufsichtspersonen in Kirchen, Vereinen oder anderen Institutionen bei groben Pflichtverletzungen strafrechtlich zur Verantwortung ziehen zu können.
Eisenreich: „Wer seine Aufsichtspflicht in Fällen von Kindesmissbrauch grob verletzt, der muss nach dem Willen Bayerns mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Es geht hier um den Schutz unserer Kinder.“ Daneben sollen bei der Bekämpfung von Hass und Hetze im Netz auch die Betreiber von Plattformen stärker in die Pflicht genommen werden. Auch dazu hat die Justizministerkonferenz auf Initiative Bayerns einen Beschluss gefasst: „Bußgelder können die Tech-Giganten häufig aus der Portokasse zahlen. Wer Todesdrohungen oder Terror-Ankündigungen trotz Kenntnis nicht zeitnah löscht oder sperrt, muss nach dem Willen Bayerns strafrechtliche Konsequenzen fürchten.“
Daneben beschlossen die Justizministerinnen und Justizminister, dass die psychosoziale Prozessbegleitung weiter gestärkt werden soll. Wichtige Klarstellungen und Ergänzungen dieses Hilfsangebots für Opfer schwerer Straftaten, insbesondere Sexualstraftaten, sollen durch den Bund vorgenommen werden. Ziel ist es, den Zugang zur psychosozialen Prozessbegleitung zu verbessern, indem das bislang zwingende Antragserfordernis abgeschafft wird. Für eine bessere Bezahlung der Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter wollen die Länder zudem auf eine Erhöhung der Fallpauschalen hinwirken. Die Konferenz befasste sich außerdem auf Initiative Hamburgs mit dem Schutz von Mieterinnen und Mietern. Angesichts steigender Lebenshaltungskosten soll der Bund Maßnahmen gegen einen drohenden weiteren starken Anstieg der Indexmieten ergreifen. Justizsenatorin Anna Gallina: „So vorteilhaft Indexmieten für Mieterinnen und Mieter auch sein können, wir müssen verhindern, dass es hier vor dem Hintergrund der insgesamt massiv steigenden Lebenshaltungskosten zu einer weiteren Preisspirale bei den Mieten kommt. Wir brauchen deshalb einen Schutzmechanismus, um die Menschen vor dem ungebremsten Anstieg der Indexmietpreise zu bewahren.“
Auf Initiative Nordrhein-Westfalens hatten die Länder zudem eine intensive verfassungsrechtliche Prüfung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden durch die Justizministerien der Länder initiiert. In der Vergangenheit waren gegen eine solche verfassungsrechtliche Bedenken erhoben worden.
Nordrhein-Westfalens Justizminister Biesenbach, Koordinator der Unionsseite: „Wir stehen durch den Klimawandel vor neuen Herausforderungen. Unmittelbar nach der verheerenden Hochwasserkatastrophe des letzten Jahres habe ich mich für eine Pflichtversicherung für Elementarschäden stark gemacht. Ich freue mich, dass der Bericht der Arbeitsgruppe nunmehr vorliegt und meine Kolleginnen und Kollegen auf dieser Grundlage die Einführung einer Pflichtversicherung für verfassungsrechtlich gangbar halten. Unser Votum begrüße ich sehr.“
Die Beschlüsse der Konferenz sind online abrufbar unter:
https://www.justiz.bayern.de/ministerium/justizministerkonferenz/fruehjahrskonferenz/.
Pressefotos erhalten Sie unter: https://bit.ly/3x4DBXQ (Quelle: StMJ Bayern).
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