– Glauber: Flugärger-App hilft jetzt auch bei Verspätung, Beschädigung oder Verlust von Gepäck
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen die anstehenden Sommerferien entspannt und ohne Ärger genießen können. Kommt es dennoch zur Annullierung, Überbuchung oder Verspätung des gebuchten Fluges, bietet die Flugärger-App der Verbraucherzentralen ein effektives Selbsthilfe-Tool. Mit der kostenlosen App, deren Weiterentwicklung unter anderem auch vom Freistaat Bayern finanziert wurde, können Flugreisende ihre Ansprüche auf einfachem Wege errechnen und gegenüber der jeweiligen Fluggesellschaft geltend machen – nach dem neuesten Update der App auch bei Verspätung, Beschädigung oder dem Verlust von Gepäck. Bayerns Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber betonte dazu heute in München: „Ziel ist es, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte im Alltag möglichst einfach und wirkungsvoll durchsetzen können. Die Flugärger-App hat bereits vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern schnell und unkompliziert zu ihrem Recht verholfen. Sie führt in vielen Fällen zum Erfolg, ohne dass Rechtsanwälte oder Gerichte eingeschaltet werden müssen. Die Flugärger-App zeigt die Möglichkeiten des modernen Verbraucherschutzes im Alltag.“
Mit nur wenigen Klicks bietet die App Unterstützung in folgenden Bereichen:
- Informationen zu bestehenden Fluggastrechten bei der Annullierung, Verspätung, oder Überbuchung von Flügen, der einseitigen Verlegung von Flugzeiten sowie Problemen mit dem Gepäck.
- Weiterführende Hinweise für den Fall, dass eine Fluggesellschaft Insolvenz anmeldet oder der Reisende aufgrund von Reisewarnungen oder behördlichen Beschränkungen von der Durchführung einer geplanten Reise Abstand nehmen möchte.
- Überprüfung und Berechnung von Zahlungsansprüchen der Flugreisenden nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung anhand von Legal-Tech, Flugdatenbanken sowie Abfragen an die Nutzerinnen und Nutzer.
- Erstellung eines Anschreibens, mit dem Flugreisende ihre Rechte gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen können.
- Hilfe bei der Einleitung sowie Organisierung eines Schlichtungsverfahrens bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp), wenn keine einvernehmliche Lösung mit der Fluggesellschaft erreicht werden kann.
Um sich selbst gegen unvorhergesehene Ereignisse bei einer Reise zu schützen, können folgende Tipps Hilfestellung geben:
- Vor und während Ihrer Reise die länderspezifischen Reisehinweise des Auswärtigen Amtes beachten (www.auswärtiges-amt.de). Diese geben Aufschluss über die geltenden behördlichen Beschränkungen sowie aktuellen Entwicklungen des Infektionsgeschehens am Urlaubsort.
- Wurde das Urlaubsziel als Hochinzidenzgebiet oder als Virusvariantengebiet eingestuft, so gilt grundsätzlich eine Reisewarnung, die abhängig von den Umständen des Einzelfalles zu einer kostenfreien Stornierung der Reise berechtigen kann.
- Bei der Planung der Reise die Vorgaben der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) beachten. Diese regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht für Reiserückkehrer.
- Auf ausreichenden Versicherungsschutz achten. Sinnvoll können insbesondere der Abschluss einer Auslandskranken-, Reiserücktritts- sowie Reiseabbruchversicherung sein. Wird die Reise mit der Kreditkarte bezahlt, so bieten die Kreditkartenfirmen nicht selten selbst einen umfangreichen Reiseschutz an, über den man sich anhand der Versicherungsbedingungen vergewissern sollte.
- Viele Reiseveranstalter bieten flexible Buchungsmodelle an, mit denen Reisen kostenlos umgebucht oder storniert werden können. Darüber hinaus können gebuchte Pauschalreisen vor Reisebeginn gegen Erstattung von Mehrkosten auf einen Dritten übertragen werden, wenn die Reise nicht mehr angetreten wird.
Bei rechtlichen Fragen und Problemen rund um gebuchte Individual- und Pauschalreisen beraten die Verbraucherverbände in Bayern, also die Verbraucherzentrale Bayern e.V. (www.verbraucherzentrale-bayern.de) und der VerbraucherService Bayern im Katholischen Deutschen Frauenbund e.V. (www.verbraucherservice-bayern.de).
Die Flugärger-App kann sowohl für iOS als auch Android heruntergeladen werden. Weitere Infos unter https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/reise-mobilitaet/unterwegs-sein/flugaerger-mit-app-kostenlos-entschaedigung-berechnen-40119.
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