Glauber: Schutz vor Blauzungenkrankheit in Bayern erfolgreich – EU muss zügig über Aufhebung der Restriktionszonen entscheiden
Seit Auftreten der Blauzungenkrankheit (BT) in Baden-Württemberg vor zwei Jahren hat sich das Bayerische Umweltministerium für die Interessen der Landwirtschaft im Freistaat eingesetzt. Jetzt ist die EU-Kommission (KOM) am Zug: Sobald sie es genehmigt, können die europarechtlich vorgeschriebenen Restriktionszonen in Bayern aufgehoben werden. Dazu betonte Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber heute in München: „Der Schutz vor der Blauzungenkrankheit hat hohe Bedeutung. Bayern steht den Landwirten dabei von Anfang an zur Seite. Unsere Maßnahmen waren bisher erfolgreich. Deshalb ist es nun an der Zeit, über die Aufhebung der Restriktionszonen zu entscheiden. Die EU-Kommission muss hier zügig eine Entscheidung treffen. Auch die EU-Abgeordneten sind gefordert, sich in diesem Sinn einzusetzen. Bayern hat seine Hausaufgaben bereits gemacht und alles Notwendige für eine Aufhebung der Restriktionszonen frühzeitig und vollumfänglich in die Wege geleitet. Sobald die EU grünes Licht gibt, können wir die Beschränkungen aufheben.“ In Bayern ist bislang kein Fall von Blauzungenkrankheit nachgewiesen worden.
Die Beschränkungen in Bayern basieren auf einem BT-Ausbruch in Baden-Württemberg vom Januar 2019. Die Restriktionszone wurde infolge weiterer Fälle im Januar und Februar 2019 in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg nach und nach vergrößert. Der letzte BT-Fall wurde im Februar 2021 aus Rheinland-Pfalz gemeldet. Der jüngste Fall hat aufgrund der Entfernung keine Auswirkungen auf Bayern. Er zeigt aber, dass weiterhin Fälle auftreten können. Deshalb wird den Landwirten die Fortführung der Impfung empfohlen.
Das Umweltministerium hat die bayerischen Landwirte seit Beginn der BT-Ausbrüche umfassend unterstützt, sowohl bei der Impfstoffversorgung und den Untersuchungsmöglichkeiten als auch hinsichtlich der rechtlichen Vorgaben für das Verbringen von Tieren aus der Restriktionszone. Mit den umgesetzten Maßnahmen und den angestoßenen Initiativen konnte in Bayern ein Paket geschnürt werden, das alle derzeit – tierseuchenrechtlich – möglichen Erleichterungen für Tierhalter in der BT-Restriktionszone nutzbar macht. Gleichwohl setzt das EU-Recht diesbezüglich klare Grenzen, die zu beachten sind.
Das EU-Tierseuchenrecht sieht vor, dass um betroffene Betriebe eine Restriktionszone von 150 Kilometern eingerichtet wird. In Bayern erfasst die Restriktionszone vor allem die Regierungsbezirke Schwaben, Mittelfranken und Unterfranken. Die Aufhebung einer Restriktionszone ist nach EU-Recht frühestens zwei Jahre nach Feststellung eines BT-Falles möglich. Der diesbezügliche Antrag auf Aufhebung einer Restriktionszone wird durch den Mitgliedstaat bei der KOM gestellt. Die für den Antrag relevanten Angaben und Unterlagen aus Bayern wurden Anfang Februar und damit zum frühestmöglichen Zeitpunkt an den Bund übermittelt.
Beim Handel mit Tieren aus der Restriktionszone kommt es zu Beschränkungen. Das Verbringen in Mitgliedstaaten und Gebiete, die offiziell als frei von Blauzungenkrankheit anerkannt sind, ist nur bei Einhaltung bestimmter unionsrechtlichen Bestimmungen möglich, zum Beispiel bei bestehendem Impfschutz gegen die Blauzungenkrankheit. Ziel der Maßnahmen ist es, die Verbreitung des Erregers zu verhindern und den Eintrag in weitere Nutztierbestände möglichst zu vermeiden. Ein vorbeugender Schutz der Tiere ist über eine freiwillige Impfung möglich.
Weitere Informationen zum Thema Blauzungenkrankheit im Internet unter Tiergesundheit: Blauzungenkrankheit (bayern.de)
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