Glauber und Kaniber: Freistaat an der Seite der Nutztierhalter – Neue Bayerische Wolfs-Verordnung beschlossen
Der Ministerrat hat heute die neue Bayerische Wolfs-Verordnung beschlossen. Mit dieser Verordnung werden Erleichterungen für Ausnahmen von den Schutzvorschriften der EU und des Bundesnaturschutzgesetzes für den streng geschützten Wolf auf den Weg gebracht. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu heute in München: „Wir stehen an der Seite der Nutztierhalter und der Almwirtschaft. Die neue Bayerische Wolfs-Verordnung soll einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Weidetierhaltung auch bei Wolfsanwesenheit flächendeckend und dauerhaft zu ermöglichen. Durch den Wolf wird der Druck auf die Almbauern sehr groß. Wir handeln. Bayern geht das Thema Wolf mit der neuen Verordnung proaktiv an. Wir machen, was rechtlich möglich ist, um zentrale Ziele zu erreichen: die Weidewirtschaft unterstützen und die Weidetiere schützen, Gefährdungen für den Menschen ausschließen und die Artenvielfalt im Alpenraum erhalten. Die neue Regelung führt zu einer deutlichen Verschlankung des Verfahrens. Aber auch EU und Bund sind weiterhin gefordert, beim Umgang mit dem Wolf Rechtsänderungen auf den Weg zu bringen. Insbesondere muss der Schutzstatus abgesenkt und der Weg für ein regionales Bestandsmanagement freigemacht werden.“
Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber bekräftigte: „Die Entscheidung des Kabinetts ist ein wichtiges Signal für unsere Almbauern, Weidetierhalter und die Teichwirtschaft. Vor allem aber für den Erhalt unserer Kulturlandschaft und die Biodiversität. Wir können nicht länger zusehen, wie die Rückkehr der Beutegreifer Wolf, Bär, aber auch der Fischotter die Nutztierhaltung und die Fischwirtschaft immer mehr zunichtemacht. Wir müssen feststellen: Wölfe sind nicht bedroht, aber unsere Weidetierhalter sind es bald, wenn nicht bald etwas passiert. Deswegen sind wir zum Handeln gezwungen. Denn wir stehen zu unserer nachhaltigen Weide- und Teichwirtschaft. Wir lassen die Tierhalter und Teichwirte nicht allein.“
Mit der neuen Verordnung sollen für den Wolf verfahrensmäßige Erleichterungen zur Vergrämung und Entnahme unter Wahrung der EU- und bundesrechtlichen Anforderungen geschaffen werden. Mit der Verordnung werden vereinfachte Ausnahmen für verhaltensauffällige Wölfe sowie für schadensstiftende Wölfe ermöglicht. Verhaltensauffällige Wölfe dürfen beispielsweise entnommen werden, wenn ein Wolf sich Menschen mit Hunden annähert und dabei ein aggressives Verhalten zeigt. Für schadensstiftende Wölfe werden Maßnahmen in den ausgewiesenen nicht schützbaren Weidegebieten erleichtert, wenn ein Wolf dort ein Nutztier reißt. Nicht schützbare Weidegebiete sind Gebiete, bei denen ein Herdenschutz entweder nicht möglich oder nicht zumutbar ist, etwa Almen oder Alpen.
Die neue Wolfs-Verordnung verlagert die Zuständigkeit für die behördlichen Maßnahmen von den Bezirksregierungen auf die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt, um eine schnelle und ortskundige Reaktion zu ermöglichen. Die untere Naturschutzbehörde überprüft dazu im konkreten Fall das Vorliegen der in der Wolfs-Verordnung festgelegten Voraussetzungen.
Der Wolf gefährdet vor allem im Bereich der Weidegebiete in gebirgigen Regionen Bayerns unmittelbar die Weidewirtschaft und damit den Erhalt der Almen und Alpen. Zudem werden Wölfe immer wieder in geschlossenen Ortschaften gesichtet. Eine Gefährdung des Menschen muss rechtssicher ausgeschlossen werden.
Die neue Bayerische Wolfs-Verordnung tritt am 1. Mai 2023 in Kraft.
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