GMK-Vorsitzender Holetschek: Quarantäne nicht mehr für die ganze Schulklasse – Gesundheitsminister erweitern im Kampf gegen die Corona-Pandemie auch den Kreis für Auffrischungsimpfungen
Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) erleichtert Quarantäneregeln für Schülerinnen und Schüler und erweitert das Angebot für Auffrischungsimpfungen gegen das Coronavirus. Das haben die GMK-Mitglieder am Montag in einer Videokonferenz beschlossen.
NEUE REGELN FÜR QUARANTÄNE IN SCHULEN
Der GMK-Vorsitzende und bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek sagte in München: „Unser gemeinsames Ziel ist, im neuen Schuljahr so viel Präsenzunterricht wie möglich zu garantieren – bei bestmöglichem Infektionsschutz für alle. Wir alle wollen so wenig Quarantäne wie möglich. Quarantäne wird daher in der Schule mit höchstem Augenmaß angeordnet. Bei einer Corona-Infektion muss also nicht mehr die ganze Schulklasse in Quarantäne.“
Holetschek erläuterte: „Eine zentrale Rolle spielen dabei unsere sehr vielfältigen und verlässlichen Testmöglichkeiten. Bei Schülerinnen und Schülern ohne Symptome, die als enge Kontaktpersonen eingestuft werden, kann die Quarantäne bereits frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen Nukleinsäuretest oder Antigenschnelltest aufgehoben werden. Geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler sind von Test- und Quarantänepflichten ganz ausgenommen. In Bayern haben wir schon verabredet, nach diesem Prinzip vorzugehen.“
Grundsätzlich bedarf es neben einem Testkonzept auch Regelungen zum Lüften und zum Tragen von medizinischen Masken. Die Regelung der Quarantäne mit Augenmaß und der Möglichkeit einer Freitestung nach frühestens fünf Tagen gilt auch für Kinderbetreuungseinrichtungen.
AUFFRISCHUNGEN AB 60 MÖGLICH
In einem weiteren Schritt beschlossen die Gesundheitsministerinnen und -minister sowie -senatorinnen und -senatoren, das Angebot für Auffrischungsimpfungen auszuweiten. Holetschek sagte: „Künftig können auch Bürgerinnen und Bürger über 60 Jahren nach ärztlicher Beratung und individueller Entscheidung eine Drittimpfung wahrnehmen – aber frühestens sechs Monate nach der ersten vollständigen Impfserie. Das ist ein wichtiger Schritt zur Prävention, weil für diese Gruppe ein hohes Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf besteht. Damit öffnen wir die Tür für weitere Auffrischungsimpfungen.“
Holetschek fügte hinzu: „Außerdem wollen wir auch den Pflegekräften in Alten- und Pflegeheimen und weiteren Einrichtungen für gefährdete Gruppen eine Drittimpfung anbieten sowie jenen Berufsgruppen, die in regelmäßigem Kontakt mit infektiösen Menschen stehen (z. B. medizinisches Personal ambulant und stationär, Personal des Rettungsdienstes, mobile Impfteams).“
Für die sogenannten Booster-Impfungen sind mRNA-Impfstoffe vorgesehen. Die Auffrischungsimpfung soll grundsätzlich frühestens ein halbes Jahr nach Abschluss der ersten Impfserie folgen.
Holetschek ergänzte: „Wir wollen gut vorbereitet in Herbst und Winter gehen. Deswegen sind unsere heutigen Beschlüsse wegweisende Maßnahmen, um Corona in der nassen, kalten und infektionsreichen Jahreszeit weiter zu bekämpfen und gleichzeitig gesellschaftliches Leben und Schule bei maximalem Schutz zu ermöglichen. Wir rufen alle Bürgerinnen und Bürger auf: Lassen Sie sich jetzt impfen! Gerade die, die noch zögern, sich überhaupt gegen Corona impfen zu lassen, sollten sich mit Blick auf die kommende Erkältungssaison jetzt einen Ruck geben und die Chance nutzen.“
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