Härtere Strafen für die Betreiber krimineller Marktplätze im Internet / Bundeskabinett bringt Gesetz auf den Weg / Bayerns Justizminister Eisenreich: „Es ist gut, dass Berlin unsere bayerische Initiative aufgreift. Aber das Gesetz geht mir …
Drogen, Waffen, falsche Pässe, gestohlene Kreditkarten: Auf digitalen Marktplätzen wird alles gehandelt, was Kriminelle begehren – ein lukratives Geschäftsmodell. Das Bundeskabinett wird morgen (10. Februar) das Gesetz zur Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet und das Bereitstellen entsprechender Server-Infrastrukturen auf den Weg bringen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Ich begrüße es, dass die Bundesregierung unseren bereits in den Bundesrat eingebrachten bayerischen Vorschlag aufgreift. Dadurch werden mögliche Strafbarkeitslücken geschlossen. Künftig stellt bereits das Bereitstellen derartiger Internetforen eine eigene Straftat dar.“
Allerdings geht der Entwurf der Bundesregierung dem Minister noch nicht weit genug. Eisenreich: „Insbesondere das verwerfliche Betreiben von Kinderpornografie-Plattformen wird immer noch nicht ausreichend sanktioniert. Selbst für die schwerwiegendste Begehungsform sieht die Regelung nur eine Mindeststrafe von einem Jahr vor, obwohl die Bundesregierung eine solche Strafe schon für den bloßen Besitz von Kinderpornografie vorschlägt. Das passt nicht zusammen. Wir brauchen hier Strafdrohungen, die dem besonderen Unrecht der Tat gerecht werden. Hinter jedem kinderpornografischen Bild steht das unvorstellbare Leid eines Kindes. Wir brauchen deshalb einen eigenen Straftatbestand für Betreiber von Plattformen, die Kinderpornografie verbreiten. Wer einen Marktplatz für Pädokriminelle betreibt, gehört für mindestens drei Jahre hinter Gitter.“
Der Minister: „Die Betreiber derartiger Plattformen schaffen einen Marktplatz für den Austausch von Bildern oder Videos und fachen die Nachfrage nach immer neuem und härterem Material an. Die Betreiber begehen Unrecht, das deutlich schwerer wiegt als das Verbreiten, Besitzen oder Besitzverschaffen solcher Bilder. Ein angemessen hoher Strafrahmen für das Betreiben von Kinderpornografie-Foren ist daher längst überfällig.“
Der Minister fordert darüber hinaus die Wiederbelebung der Verkehrsdaten-speicherung. Eisenreichs Forderung nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Verkehrsdatenspeicherung: „Die Formulierung des EuGH belässt Spielräume für eine nationale Regelung der Verkehrsdatenspeicherung. Die Bundesregierung ist gefordert, diesen Handlungsspielraum zeitnah und konsequent auszuschöpfen. Der Schutz unserer Kinder duldet keinen Aufschub. Es ist unverständlich, dass Strafverfolger Hinweise auf Kindesmissbrauch etwa aus den USA nicht weiterverfolgen können, weil in Deutschland keine Daten mehr gespeichert sind.“
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