Herrmann: Keine Stichtagsregelung für dauerhaftes Bleiberecht – Abschiebungen zügig fortsetzen
+++ Erneut mussten abgelehnte Asylbewerber aus Bosnien und aus dem Kosovo heute den Freistaat Bayern verlassen. Ein Sammelcharter vom Münchner Flughafen brachte 91 Personen zurück in ihre Heimatländer. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte ihre Asylanträge rechtskräftig abgelehnt. „Im Rahmen von wöchentlichen Sammelabschiebungen haben unsere Behörden 2016 bislang über 1.500 Personen, die Ihrer Pflicht zur freiwilligen Ausreise nicht nachkommen wollten, in ihre Heimatländer zurückgebracht“, informierte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. Der Bund müsse nun zügig über Rückführungsabkommen erreichen, dass auch Rückführungen vor allem in sichere Herkunftsstaaten Afrikas tatsächlich rasch durchgeführt werden können. „Zu den sicheren Herkunftsstaaten müssen künftig auch die Maghrebstaaten zählen“, so der Bayerische Innenminister. Das von BAMF-Chef Frank-Jürgen Weise erneut in die Diskussion gebrachte stichtagsabhängige Bleiberecht für abgelehnte Asylbewerber, die nicht in ihre Heimatländer zurückgeführt werden können, lehnte Herrmann rundweg ab: „Wer keine Anerkennung als Asylbewerber in Deutschland gefunden hat, darf nicht mit einem Bleiberecht dafür belohnt werden, dass er sich standhaft geweigert hat, in sein Heimatland zurückzukehren.“ +++
Das Ausländerrecht verfüge schon jetzt über die Möglichkeit, stichtagsunabhängig einen dauerhaften Aufenthalt bei nachhaltiger Integration zu gewähren. Das setze allerdings eine Mindestaufenthaltsdauer von acht Jahren beziehungsweise bei Familien von sechs Jahren in Deutschland voraus. Herrmann wies auch darauf hin, dass immer noch über 400.000 Asylanträge im BAMF auf ihre Bearbeitung warten und tausende Asylanträge noch überhaupt nicht gestellt sind.
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