Herrmann: Nächtliche Ausgangssperre gilt auch in der Freinacht
+++ „Die Bayerische Polizei wird in der Freinacht verstärkt die Einhaltung der nächtlichen Ausgangssperre kontrollieren“, kündigte heute Bayerns Innenminister Joachim Herrmann an. „Auch dieses Jahr muss nahezu überall der Freinachts-Spaß leider coronabedingt ausfallen.“ Herrmann verwies dabei auf die aktuelle Regelungslage, wonach in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 100 der Aufenthalt von Personen außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft und dem jeweils dazugehörigen befriedeten Besitztum von 22 Uhr bis 5 Uhr untersagt ist. „Corona macht auch vor Scherzbolden nicht halt“, erläuterte Herrmann. „Auch Eltern müssen dafür sorgen, dass sich ihre Kinder an die Coronaregeln halten.“ +++
Wo die nächtliche Ausgangssperre gilt, kann tagesaktuell unter https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/hotspotregionen/index.php abgerufen werden. Bei Missachtung drohen laut Herrmann 500 Euro Bußgeld.
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