Herrmann: Verkehrswegefinanzierungsgesellschaft wird befürwortet
+++ Bei einer Sonder-Konferenz in Berlin haben sich alle Länder darauf geeinigt, dass an der bewährten Auftragsverwaltung für den Aus-, Um- und Neubau von Bundesfernstraßen im Auftrag des Bundes festgehalten werden soll. Bayerns Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann meinte, es wäre völlig falsch, eine gut funktionierende Struktur auf Landesebene stillzulegen und unnötig viel Geld in den Aufbau neuer Bundesbehörden zu stecken: „Was wir vom Bund brauchen, ist eine stete Finanzierung der Bundesfernstraßen auch auf lange Sicht, auf die wir uns verlassen können. Wir empfehlen deshalb die Gründung einer zentralen Verkehrsfinanzierungsgesellschaft.“ Diese primär auf Nutzerfinanzierung und Haushaltsmittel gerichtete Finanzierungsgesellschaft könne alle Bereiche der Verkehrsinfrastruktur im regelrechten Zustand finanzieren. Im Vergleich zu einer Bundesfernstraßengesellschaft benötige eine Finanzierungsgesellschaft keine Grundgesetzänderung. „Die Verantwortung aber für die konkrete Planung, die Genehmigungsverfahren und die Bauausführung muss bei den Ländern bleiben.“ +++
Wie Herrmann weiter berichtete, gehe Bayern mit bestem Beispiel voran. Bisher wurden alle Investitionsprogramme und Sonderfinanzierungen einschließlich Öffentlich-privater Partnerschaft (ÖPP), wie beispielsweise der Ausbau der A 8 von München über Augsburg nach Ulm, durch die bayerische Verwaltung erfolgreich umgesetzt. Für die bundeseigene Verwaltung der Schienenwege und der Wasserstraßen des Bundes wurde dagegen im Grundgesetz eine bundeseigene Verwaltung vorgesehen. Die Unterschiede seien eklatant. Herrmann: „Wenn Großprojekten die Ortsnähe fehlt und dadurch lokale und regionale Belange auf der Strecke bleiben, findet das wenig Akzeptanz bei den Bürgern vor Ort. Das kostet Zeit und Geld. Wir brauchen Kontinuität bei der Finanzierung von Großprojekten, damit wir planen können. Für die Bildung einer Bundesbehörde haben wir keine Zeit.“
Einig waren sich die Verkehrsminister der Länder außerdem über eine klare Arbeitsaufteilung zwischen Bund und Land bei der Durchführung von Projekten. Während sich der Bund auf Beauftragung und Erfolgskontrolle beschränken solle, werden die tatsächliche Umsetzung der Projekte Ländersache sein. Herrmann: “Wir brauchen hier eine klare Linie und nicht eine kleinteilige Aufgabenzuordnung zwischen Bund und Ländern.“
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