Herrmann weist ORH-Kritik zurück: Waffenbehörden leisten hervorragende Arbeit
+++ „Die bayerischen Waffenbehörden leisten hervorragende Arbeit beim Vollzug des Waffenrechts. Sie arbeiten effizient und tragen engagiert dazu bei, dass Bayern eine Spitzenposition im Bereich der Sicherheit und Ordnung im Ländervergleich einnimmt.“ Mit diesen Worten weist Bayerns Innenminister Joachim Herrmann die Kritik des Obersten Rechnungshofs (ORH) in dessen Jahresbericht zurück. Herrmann sieht insbesondere erhebliche Schwachstellen bei der Erstellung des Prüfberichts: „Die Analyse des ORH ist methodisch sehr fragwürdig, denn der Bericht beruht auf einer stichprobenartigen Prüfung mittels Fragebogen bei lediglich einem Drittel der Waffenbehörden.“ Ein sonst üblicher Einblick in die Akten habe nicht stattgefunden. Die Abfrage sei in die erste Hochphase der Corona-Pandemie im März/April 2020 gefallen. „In dieser Zeit mussten die Kreisverwaltungsbehörden ganz andere Prioritäten setzen“, so Herrmann. +++
Der Fokus der Staatsregierung liege in der Bekämpfung des „problematischen“ Waffenbesitzes. „Hier nimmt Bayern bundesweit eine Vorreiterrolle ein“, so Herrmann. Die Zahl der mit legalen Waffen in Bayern begangenen Straftaten sei äußerst gering. Die Anzahl der Straftaten mit erlaubnispflichtigen und legalen Waffen ist im Berichtszeitraum deutlich zurückgegangen: Von 61 Straftaten im Jahr 2016 über 65 im Jahr 2017 und 36 im Jahr 2018 auf nur noch 17 Straftaten im Jahr 2019. Die bayerische Staatsregierung habe in der Vergangenheit zahlreiche Anstrengungen unternommen, um als problematisch oder gar gefährlich geltenden Waffenbesitz zu verhindern. Herrmann: „Unsere Waffenbehörden verwehren oder untersagen Extremisten aller Art – insbesondere Rechtsextremisten – den Zugang zu Waffen. Jeder Verdachtsfall wird geprüft und alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, um dieses Ziel zu erreichen und früher erteilte Waffenerlaubnisse zu widerrufen. Allein im Zeitraum von Februar bis Dezember 2020 gingen unsere Waffenbehörden 135 Hinweisen auf extremistische Bezüge nach. Gegen 64 Erlaubnisinhaber wurde bereits ein Widerrufsverfahren eingeleitet, in 20 Fällen ein Waffenbesitzverbot verhängt“
Sofern der ORH ein Defizit beim Einsatz des Personals sieht, weist der Minister daraufhin: „Wie in anderen Aufgabenbereichen auch, beispielsweise beim Umwelt-, Jagd- Ausländer- oder Baurecht, fällt es in den Verantwortungsbereich und die Organisationshoheit jedes Landrats oder jedes Oberbürgermeisters, über den Einsatz des Personals selbst zu bestimmen. Wir haben hier keinerlei Weisungsbefugnis.“
Herrmann verweist ferner darauf, dass im Rahmen zweier Amnestien eine große Zahl an illegalen Waffen, Waffenteilen und Munition abgegeben und der Verwertung zugeführt wurden (2017/2018: 13.485 Waffen, 2009: 34.585 Waffen). „Dadurch haben die Waffenbehörden einen erheblichen Beitrag für unsere Sicherheit geleistet“, so der Minister.
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