Herrmann zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts – ‚Stille Tage‘
+++ „Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, welch hohe Bedeutung der Karfreitag auch als stiller Tag genießt. Deshalb bleibt für uns die Leitlinie, den Charakter der stillen Tage, wie etwa den des Karfreitags, in Bayern auf jeden Fall beizubehalten und nicht anzutasten.“ Das sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zum heute veröffentlichen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. +++
Man werde dem Schutz des Karfreitags und der stillen Tage weiterhin Vorrang einräumen, so Herrmann. „Wie man die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Ausnahmemöglichkeiten gestaltet, wird die Staatsregierung auf der Grundlage der Urteilsbegründung in Ruhe prüfen. Das gilt auch bei gezielten Provokationen wie der „Heidenspaß-Party“. Es geht schließlich um nur wenige, aber zentrale Tage für das religiöse Leben in Deutschland.“
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