Hilfestellung für Verteilnetzbetreiber und Stadtwerke
MÜNCHEN Bayerns Strom soll bis 2030 zu 80 Prozent mit erneuerbaren Energien erzeugt werden. Jetzt hat der VBEW mit dem Hinweis „Netzanschlussprozesse für Erzeugungsanlagen und Speicher“ Stadtwerken, Netzbetreibern und Kommunen eine wichtige technische Hilfestellung für die schnellere und effizientere Integration neuer regenerativer Erzeugungsanlagen in das Stromverteilnetz gegeben.
Staatsminister Aiwanger begrüßte die gemeinsame Aktion von VBEW und seiner Mitgliedsunternehmen mit dem Bayerischen Wirtschafts- und Energieministerium: „Der beschleunigte Anschluss von EE-Anlagen und die intelligente Nutzung von Flexibilitäten sind der Schlüssel zu einer erfolgreichen Energiewende. Ich freue mich, dass der VBEW und die bayerischen Verteilnetzbetreiber hier zusammen mit der bayerischen Landesregulierungsbehörde vorangehen und Verbesserungspotenziale aufzeigen. Von schnellen Netzanschlüssen profitieren die Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie die Anlagenbetreiber.“
„Unsere Mitgliedsunternehmen haben in Bayern in den vergangenen zehn Jahren rund 600.000 Stromerzeugungsanlagen an ihre Netze angeschlossen. Das ist schon eine enorme Leistung, wir wissen aber auch, dass alle Beteiligten gemeinsam noch deutlich zulegen müssen. Die Gemeinden müssen schneller die benötigten Flächen ausweisen, die Behörden müssen die Anlagen zügiger genehmigen und die Netzbetreiber müssen ihre Geschäftsprozesse weiterentwickeln um dem erforderlichen Zubautempo gewachsen zu sein“, sagte Detlef Fischer, Geschäftsführer beim Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft.
Der VBEW-Hinweis adressiert neben regulatorischen Aspekten wie dem Umgang mit Baukostenzuschüssen bei systemdienlichen Speichern auch technische Empfehlungen z.B. bei der Netzverträglichkeitsprüfung von Erneuerbaren-Anlagen und der Umsetzung von hierfür notwendigen Messkonzepten. Der VBEW-Hinweis dient dabei als Orientierung für die Mitgliedsunternehmen bei der Ausgestaltung der Netzanschlussprozesse und wurde in Abstimmung mit den Stromverteilnetzbetreibern, dem Wirtschafts- und Energieministerium sowie der Landesregulierungsbehörde erarbeitet.
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