Hinweis auf Termine von Ministerpräsident Horst Seehofer
Am Dienstag, 7. Januar 2014, 10.00 Uhr, leitet Ministerpräsident Horst Seehofer die Sitzung des Ministerrats. Auf der Tagesordnung des Kabinetts stehen unter anderem als Konsequenz aus dem „Schwabinger Kunstfund“ ein Gesetzentwurf zum Ausschluss der Verjährung von Herausgabeansprüchen bei abhanden gekommenen Sachen, insbesondere bei in der NS-Zeit entzogenem Kulturgut sowie ein Programm zum Ausbau des Studienangebots im Masterbereich, um den Absolventen des doppelten Abiturjahrgangs vergleichbare Studienbedingungen zu bieten wie in früheren Jahrgängen.
Über die Ergebnisse der Ministerratssitzung informiert die Leiterin der Staatskanzlei und Staatsministerin für Bundesangelegenheiten und Sonderaufgaben Christine Haderthauer im Rahmen einer
Pressekonferenz
um 13.00 Uhr
im Sitzungssaal S 103 der Staatskanzlei.
Hinweis für Berichterstatter:
Zu Beginn der Sitzung sind Bildaufnahmen möglich. Bitte Presseausweis bereithalten.
Von Dienstag, 7. Januar, bis Donnerstag, 9. Januar, nimmt Ministerpräsident Seehofer an der Klausurtagung der CSU-Landesgruppe in Wildbad Kreuth teil.
Am Freitag, 10. Januar, 19.00 Uhr, laden Ministerpräsident Seehofer und Frau Karin Seehofer zum traditionellen Neujahrsempfang der Staatsregierung in den Kaiser-, den Vierschimmel- und Max-Joseph-Saal der Münchner Residenz ein.
Vor der Ansprache des Bayerischen Ministerpräsidenten voraussichtlich gegen 21.00 Uhr spielen traditionsgemäß Mitglieder der „Blinden Musiker München“ einen Fanfarenstoß. Die Augsburger Symphoniker spielen bis 20.30 Uhr im Kaisersaal und nach der Rede von Ministerpräsident Seehofer im Max-Joseph-Saal Opern- und Walzermelodien.
Wichtiger Hinweis für Berichterstatter:
Berichterstatter müssen für den Neujahrsempfang der Staatsregierung akkreditiert sein. Letzter Termin für die Beantragung des notwendigen Akkreditierungsausweises der Bayerischen Staatskanzlei ist Mittwoch, 8. Januar 2014, 12.00 Uhr. Auf die Notwendigkeit der Akkreditierung und die Einzelheiten des Akkreditierungsverfahrens hat die Staatskanzlei bereits mit Pressemitteilung Nr. 400 vom 13. Dezember 2013 hingewiesen.
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