Hinweis auf Termine von Ministerpräsident Seehofer
Am Dienstag, 3. Februar 2015, 9.15 Uhr, leitet Ministerpräsident Seehofer die Sitzung des Ministerrats. Das Kabinett befasst sich unter anderem mit Korrekturen zum Mindestlohn.
Über die Ergebnisse der Kabinettssitzung wird Staatskanzleiminister Dr. Marcel Huber im Rahmen einer
Pressekonferenz
um 12.00 Uhr
im Sitzungssaal S 103 der Staatskanzlei
informieren.
Hinweis für Berichterstatter:
Zu Beginn der Sitzung sind Bildaufnahmen möglich. Bitte Presseausweis bereithalten.
Um 13.00 Uhr nimmt Ministerpräsident Seehofer an der Sitzung der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag und
ab 14.00 Uhr an der Plenarsitzung des Landtags im Maximilianeum teil.
Am Mittwoch, 4. Februar 2015, 12.00 Uhr, hat Ministerpräsident Seehofer ein Gespräch mit dem Regierungschef des Fürstentums Liechtenstein Adrian Hasler im Rahmen eines Mittagessens im Prinz-Carl-Palais.
Hinweis für Berichterstatter:
Beim Eintreffen und beim Eintrag ins Gästebuch sind Bildaufnahmen möglich.
Aus organisatorischen Gründen wird um Anmeldung gebeten unter pressestelle@stk.bayern.de.
Um 14.00 Uhr nimmt der Ministerpräsident an der Sitzung der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag teil.
Am Donnerstag, 5. Februar 2015, 15.00 Uhr, hat Ministerpräsident Seehofer ein Gespräch mit dem Botschafter der Republik Polen, Dr. Jerzy Marganski, in der Bayerischen Vertretung in Berlin, Behrenstraße 21.
Am Freitag, 6. Februar 2015, 9.30 Uhr, nimmt der Ministerpräsident an der Sitzung des Bundesrats in Berlin teil.
Um 19.00 Uhr nehmen Ministerpräsident Seehofer und Frau Karin Seehofer an der „Fastnacht in Franken“ in den Mainfrankensälen in Veitshöchheim teil. Die traditionelle Fastnachtsveranstaltung des Bayerischen Rundfunks und des Fastnacht-Verbands Franken wird live vom Bayerischen Fernsehen übertragen.
Am Samstag, 7. Februar 2015, 20.00 Uhr ist Ministerpräsident Seehofer Gastgeber des traditionellen Abendessens für die Teilnehmer der Münchner Sicherheitskonferenz im Kaisersaal der Residenz in München.
Hinweis für Berichterstatter:
Auf die Notwendigkeit der Akkreditierung zur 51. Münchner Sicherheitskonferenz und Anmeldung bei der Pressestelle der Staatskanzlei hat die Staatskanzlei mit Pressemitteilung Nr. 7 vom 14. Januar 2015 gesondert hingewiesen. Die Anmeldefrist ist abgelaufen.
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