HOCHWASSERKATASTROPHE IN BAYERN. FÜRACKER: GEBIETSKULISSE FÜR SOFORTHILFEN WIRD ERGÄNZT – Auch Betroffene aus den Landkreisen Haßberge und Forchheim sowie der Stadt Hof und Stadt Ansbach können Soforthilfen beantragen
Zur Linderung der ersten Not wird nun auch in der oben genannten Gebietskulisse eine Soforthilfe, zum Beispiel für die Wiederbeschaffung von zerstörtem Hausrat, von bis zu 5.000 Euro an betroffene Haushalte ausgezahlt. Hinzu kommt eine Soforthilfe für „Ölschäden an Gebäuden“ von bis zu 10.000 Euro. Bei Versicherbarkeit der Schäden gilt für Nichtversicherte jeweils ein Abschlag von 50 Prozent. Versicherungsleistungen werden auf die staatlichen Hilfen angerechnet. In Fällen, in denen Menschen durch Überschwemmungen in existenzielle Notlagen kommen, können durch Zuschüsse aus dem sogenannten Härtefonds bis zu 100 Prozent der entstandenen Schäden erstattet werden.
Zusätzlich zu den direkten finanziellen Hilfen greifen steuerliche Maßnahmen für Privatpersonen und Unternehmen. So können im Einzelfall Steuern gestundet, Vollstreckungsmaßnahmen aufgeschoben und Steuervorauszahlungen gestreckt werden. Auch Sonderabschreibungen sind möglich. Muss Hausrat und Kleidung in größerem Umfang wiederbeschafft werden, können diese Ausgaben unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden. Ansprechpartner ist das jeweils zuständige Finanzamt.
Vor dem Hintergrund, dass sich die Bayerische Staatsregierung bei ihrem Hilfsprogramm an den Grundsätzen der Bundeshilfen orientiert hat, wird sich die Staatsregierung nun, auch auf Wunsch des Bayerischen Landtags, bei der Bundesregierung dafür einsetzen, dass der Bund auch die Geschädigten von vergleichbaren Unwetter- und Hochwasserereignissen, die sich im Juni 2021 ereignet haben, in sein Hilfsprogramm einbezieht.
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