Hochwasserprogramm für Wohngebäude
+++ „Am 30. Juni 2015 endet die Antragsfrist für Fördermittel aus dem Hochwasserprogramm für Wohngebäude und Hausrat. Die Antragsfrist ist vom Bund vorgegeben und in allen Hochwasserprogrammen gleich. Geschädigte, die noch keinen Förderantrag gestellt haben, sollten sich so bald wie möglich mit der für sie zuständigen Bewilligungsstelle an den Landratsämtern oder kreisfreien Städten in Verbindung setzen“, teilte Innenminister Joachim Herrmann mit. Bis Ende 2014 konnte der Freistaat aus diesem Programm schon mehr als 146 Millionen Euro Finanzhilfen bewilligen. Damit wurden Maßnahmen an rund 2.800 Gebäuden gefördert. Herrmann dankte den Bewilligungsstellen für ihr großes Engagement bei der Abwicklung des Programms. +++
Zur Behebung der Hochwasserschäden hatten Bund und Länder gemeinsam den Aufbauhilfefonds ins Leben gerufen. Auf dieser Grundlage hat der Freistaat Bayern ein großzügiges Förderprogramm für Wohngebäude und Hausrat aufgelegt.
Weiterführende Informationen zum Programm stehen im Internet unter http://www.innenministerium.bayern.de/med/aktuell/archiv/2013/20130730hochwasserhilfen/ zu Verfügung.
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