Holetschek: Bayern startet Bundesratsinitiative zur Eindämmung der Leiharbeit in der Pflege – Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister: Bundesregierung muss alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um für …
Bayern startet eine Bundesratsinitiative zur Eindämmung der Leiharbeit in der Pflege. Das hat der Ministerrat in seiner Sitzung am Dienstag beschlossen. Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek betonte in München: „Wir müssen der steigenden Tendenz zur Leiharbeit in der Pflege mit aller Entschiedenheit entgegentreten! Auf Initiative des bayerischen Gesundheits- und Pflegeministeriums startet Bayern nun eine Bundesratsinitiative, in der die zuständige Bundesregierung aufgefordert wird, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um Leiharbeit in der Pflege zu begrenzen. Die Einrichtungen müssen in die Lage versetzt werden, Leiharbeit nur noch in Ausnahmefällen in Anspruch nehmen zu müssen – und dazu müssen die Arbeitsbedingungen des Stammpersonals so gut sein, dass ein Wechsel der Beschäftigten in die Leiharbeit nicht mehr attraktiv ist.“
Der Minister erläuterte: „Leiharbeit in der Pflege kann zwar in Einzelfällen erforderlich sein, um beispielsweise Belegungsspitzen oder Erkrankungswellen beim Personal abzufedern, aber sie stellt die Einrichtungen auch vor immer größer werdende Probleme. Das wird mir bei vielen Gesprächen vor Ort in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, mit Pflegenden und Trägern immer wieder berichtet.“ Holetschek fügte hinzu: „Zeitarbeitsfirmen bezahlen die Leiharbeitnehmer häufig besser und machen ihnen bei den Arbeitszeiten, vor allem in der Nacht und an den Wochenenden, meist mehr Zugeständnisse als es den Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern für ihre Stammbelegschaft möglich ist. Das ist hoch problematisch und kann das Betriebsklima negativ beeinträchtigen. Kliniken und Pflegeeinrichtungen berichten, dass Verwerfungen zwischen Leiharbeitskräften und Stammpersonal sie immens belasten. Deshalb ist hier dringender Handlungsbedarf geboten!“
Holetschek unterstrich: „Bayern fordert die Bundesregierung daher auf, eine Regelung auf den Weg zu bringen, um die Gleichbehandlung von Stammpersonal einerseits und Leiharbeitskräften andererseits in der Praxis stärker als bisher zu gewährleisten, entgegenstehende Abreden für unzulässig zu erklären und Verstöße zu sanktionieren.“
Er ergänzte: „Darüber hinaus soll die Bundesregierung prüfen, ob durch bundesrechtliche Regelungen überzogene Vergütungen der Leiharbeitsunternehmen im Pflegebereich unterbunden werden können, etwa in Form eines Vergütungsdeckels. Die Refinanzierung der Kosten der Leiharbeit entsprechend der Kosten für Stammpersonal zu beschränken, reicht allein nicht aus, um die Auswüchse in der Leiharbeit einzudämmen. Und wir fordern den Bund auf, zu prüfen, ob bei der erforderlichen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung an das Leiharbeitsunternehmen die besondere Situation in der Pflege berücksichtigt werden kann.“
Holetschek sagte: „Der Trend zur Leiharbeit in der Pflege muss zudem dadurch eingedämmt werden, dass vor allem die Arbeitsbedingungen für das Stammpersonal in den Einrichtungen verbessert werden. Ansatzpunkte sind zum Beispiel verlässliche Dienstpläne und Ausfallkonzepte wie etwa Springermodelle, wie wir sie in Bayern in einem Modellprojekt in der Langzeitpflege mit 7,5 Millionen Euro fördern. Wir werden Konzepte bei insgesamt 30 Langzeitpflegeeinrichtungen – 10 ambulante Pflegedienste und 20 stationäre Pflegeheime – unterstützen.“
Er ergänzte: „Um langfristig und flächendeckend Ausfall- bzw. Springerkonzepte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen umzusetzen, brauchen wir praktikable, finanzierbare und effiziente Lösungen. Der Vorschlag der Bundesregierung im Entwurf des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) wird diesen Anforderungen nicht gerecht. Wir fordern die Bundesregierung daher auf, Pflegeeinrichtungen zu verpflichten und gleichzeitig wirtschaftlich in die Lage zu versetzen, für ihre Pflegekräfte belastbare Personalausfall-Konzepte aufzustellen. Zudem muss die Bundesregierung sicherstellen, dass entstehende Mehrkosten für Springerkonzepte nicht auf die ohnehin finanziell stark belasteten Pflegebedürftigen abgewälzt werden. Auch den Krankenhäusern müssen entstehende Mehrkosten zur Schaffung von Springerpools sowie übertarifliche Vergütungen für das Springerpersonal gesichert refinanziert werden.“
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