Holetschek: Bundesregierung muss kommunale Ebene bei der Krankenhaus-Reform berücksichtigen – Bayerns Gesundheitsminister anlässlich der Konferenz des Bayerischen Städtetags in Straubing
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat die Bundesregierung aufgefordert, bei der geplanten Krankenhaus-Reform die kommunale Ebene nicht aus dem Blick zu verlieren. Der Minister betonte anlässlich der Konferenz des Bayerischen Städtetags mit dem Schwerpunkt Gesundheitsthemen am Donnerstag in Straubing: „Eine Krankenhaus-Reform ist dringend nötig. Doch in ihrer jetzigen Form halte ich sie für nicht sinnvoll und realitätsfern.“
Holetschek erläuterte: „Gerade die Einbeziehung der kommunalen Ebene wird von der Bundesregierung immer wieder vergessen. Dabei wissen doch gerade die Kommunen, wo der Schuh drückt und welche Versorgung vor Ort gebraucht wird. Ich fordere daher den Bundesgesundheitsminister auf, auch bei der Krankenhausreform endlich mit den Beteiligten und somit auch mit der kommunalen Ebene ins Gespräch zu gehen. Diejenigen, die von der Krankenhausreform direkt betroffen sind, sollen auch mitreden dürfen!“
Der Minister betonte: „Der Freistaat geht mit gutem Beispiel voran. Ich habe ein Beratergremium zur geplanten Reform eingerichtet, dem auch Städtetag, Landkreistag und Bezirketag angehören. Knapp 70 Prozent der Krankenhäuser in Bayern befinden sich in öffentlicher Trägerschaft; damit ist für mich klar, dass die Stimme der Kommunen unbedingt gehört werden muss. Wir achten darauf, bedarfsnotwendige Versorgungsstrukturen zu erhalten – ausgerichtet an den Bedarfen vor Ort.“
Holetschek ergänzte: „Erst diese Woche sprach der Bundesgesundheitsminister von einer ‚Verdichtung‘ der Krankenhauslandschaft. Im Klartext: Er rechnet damit, dass etliche Kliniken schließen werden. Bayern hat von Anfang an davor gewarnt, dass die Pläne des Bundes auf Kosten von Krankenhäusern insbesondere auf dem Land gehen könnten. Grundsätzlich ist klar, dass in Flächenländern wie Bayern eine wie auch immer geartete ‚Verdichtung‘ zu einer schlechteren Erreichbarkeit der Versorgung führt. Das betrifft letztlich nicht nur planbare Eingriffe, sondern auch die stationäre Notfallversorgung. Die kommunale Ebene weiß: Es geht eben nicht immer nur um wenige Kilometer, die man dann zum nächsten Krankenhaus fahren muss. Sondern es geht hier schlicht um die Versorgung in der Fläche.“
Der Minister ergänzte: „Diese ‚Verdichtung‘ machen zudem nicht nur die Patientinnen und Patienten, sondern auch das Pflege- und ärztliche Personal nicht so einfach mit, wie sich der Bundesgesundheitsminister das vorstellt. Das ist die berühmte Rechnung ohne den Wirt – und das wüsste Lauterbach auch, wenn er mit den Betroffenen sprechen würde. So geht uns noch mehr essentielles Personal verloren. Das wissen die Städte, Gemeinden und Landkreise sehr genau – daher darf man so eine Reform nicht vom grünen Tisch aus planen.“
Der Minister unterstrich: „Auch bei der Finanzierung der Reform muss die Bundesregierung dringend nacharbeiten. Neun von zehn Kliniken rechnen 2023 mit Defiziten – dass dafür die kommunale Ebene einspringt und dann andere wichtige Aufgaben nicht finanzieren kann, darf nicht das letzte Wort aus Berlin sein. Bis die Reform greift, müssen die Kliniken finanziell gesichert werden, über die versprochenen Energiekostenhilfen hinaus. Ohne weitere finanzielle Unterstützung kann es angesichts der wirtschaftlichen Situation der Kliniken recht rasch zu Insolvenzen kommen.“
Holetschek warnte: „Wenn nicht schnell etwas passiert bei der Betriebskostenfinanzierung, braucht es keine Reform mehr. Denn dann kommt es schon in den kommenden Monaten zu einem kalten Strukturwandel, vor allem bei kleineren Krankenhäusern. Bayern hat das erkannt und handelt: So stellen wir den bayerischen Krankenhäusern aus dem Bayerischen Härtefallfonds einmalig 100 Millionen Euro mit Blick auf bislang nicht gedeckte Sachkostensteigerungen im Jahr 2023 zur Verfügung. Aber klar ist: Die Bundesregierung ist in der Verantwortung, die Betriebskosten der Kliniken auch kurzfristig zu sichern.“
Holetschek fügte hinzu: „Der Freistaat geht auch in anderer Hinsicht mit gutem Beispiel voran. Gemeinsam mit den Kommunen hat Bayern in den vergangenen zehn Jahren über 5 Milliarden Euro für die Krankenhausförderung aufgebracht. Der Freistaat kommt seinen Verpflichtungen bei der Unterstützung der Kliniken mit 643 Millionen Euro auf Spitzenniveau seit vielen Jahrzehnten nach. Die hohen Investitionen bilden die Grundlage unserer leistungsfähigen Krankenhausversorgung. Diese Förderung hat sich bestens bewährt und ist unverzichtbar!“
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