Holetschek erweitert Corona-Impfangebot in Krankenhäusern – Bayerns Gesundheitsminister: Patienten können Kreuzimpfungen mit Astrazeneca und mRNA-Impfstoff in Kliniken erhalten
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat gemeinsam mit der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) das Corona-Impfangebot in den Kliniken erweitert. Ab sofort bekommen die Krankenhäuser die Möglichkeit, alle Patienten nach einer Beratung auf deren Wunsch gegen das Coronavirus impfen zu können. Holetschek sagte am Dienstag in München: „Die Krankenhäuser haben die Kapazitäten und die Erfahrung, ihre Patienten auf Wunsch ohne großen Aufwand zu impfen. Deswegen haben wir nun die sogenannte erweiterte Patientenimpfung eingeführt. Ich rufe die Krankenhäuser sowie die Patientinnen und Patienten auf, dieses Angebot zu nutzen.“
Der Minister erläuterte: „Die Krankenhäuser können ihren Patientinnen und Patienten bei der Einlieferung eine Erstimpfung mit dem Impfstoff von Astrazeneca anbieten. Die Zweitimpfung kann dann auch ambulant nach rund vier Wochen mit einem mRNA-Impfstoff folgen. Damit setzen wir die jüngste Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zu solchen Kombi-Impfungen von AstraZeneca und mRNA-Impfstoffen um. Der große Vorteil ist: Der Impfabstand ist kürzer und die Wirksamkeit der Kreuzimpfung ist mindestens so hoch wie eine Impfserie rein mit mRNA-Impfstoff. Dadurch wird das Impfen flexibler.“
BKG-Geschäftsführer Roland Engehausen sagte: „Tagtäglich erleben wir in den Kliniken die positive Schutzwirkung der Impfungen gegen das Coronavirus. Wir haben mit viel Engagement und Unterstützung des Freistaates Bayern bei den Beschäftigten in den Kliniken bereits einen sehr hohen Impfschutz erreichen können und wirken auch aktiv bei übergreifenden Impfaktionen mit. Die bayerischen Krankenhäuser werden auch die erweiterten Impfmöglichkeiten für ihre Patienten bei Bedarf und logistischer Möglichkeit vor Ort aktiv nutzen.“
Die Kliniken bekommen den Impfstoff von den regionalen Impfzentren. Das Gesundheitsministerium hat sie angewiesen, den Krankenhäusern ausreichend Impfstoff von Astrazeneca für die Erst- sowie von BioNTech-Pfizer für die Zweitimpfungen zur Verfügung zu stellen. Die impfwilligen Patientinnen und Patienten verpflichten sich, die Zweitimpfung ebenfalls im Krankenhaus vorzunehmen, unabhängig davon, wie lange ihre stationäre Behandlung dort dauert.
Bislang waren Corona-Impfungen für Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern nur möglich, wenn gewährleistet war, dass die Erst- und Zweitimpfung während eines stationären Aufenthaltes vorgenommen wurden. Die Regelung bestand seit 15. März 2021. Insgesamt haben die bayerischen Krankenhäuser mittlerweile rund 312.000 Impfungen gegen das Coronavirus verabreicht.
Holetschek sagte: „Ich danke allen Kliniken und ihren Mitarbeitern für ihren unermüdlichen Einsatz im Kampf gegen die Pandemie. Die Krankenhäuser sind Speerspitze und Rückgrat unseres Gesundheitssystems, das hat uns Corona erneut ganz deutlich vor Augen geführt.“
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