Holetschek: Impfquote der Beschäftigten in bayerischen Pflegeeinrichtungen weiter gestiegen – Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister: Knapp 92 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mindestens grundimmunisiert
Die Impfquote der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in bayerischen teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen und Hospizen ist in den vergangenen drei Monaten weiter gestiegen. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek am Ostermontag (18.4.) hingewiesen. Der Minister sagte: „In der Pflege sind aktuell 91,9 Prozent der Beschäftigten mindestens grundimmunisiert. Das sind fast sechs Prozent mehr als noch zu Beginn des Jahres. Das ist eine positive Entwicklung!“
Der Minister erläuterte: „Fast neun Prozent der Beschäftigten haben sich seit Beginn des Jahres auch noch ein drittes Mal impfen lassen. Insgesamt sind damit aktuell 64,4 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege dreifach geimpft. 2,3 Prozent der Beschäftigten haben bereits ihre zweite Auffrischungsimpfung erhalten. Und 1,6 Prozent sind zumindest erstgeimpft.“
Holetschek ergänzte: „Bei der Quote der Auffrischungsimpfungen müssen wir bedenken, dass es eine erhebliche Anzahl an Ausbruchsgeschehen vor allem in vollstationären Pflegeeinrichtungen gibt. Das heißt, dass auch viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Infektion durchgemacht haben – und sich womöglich deshalb noch keine Auffrischungsimpfung haben geben lassen.“
Der Minister unterstrich: „Bei den Beschäftigten in der Pflege liegt die Impfquote insgesamt deutlich höher als in der Gesamtbevölkerung. Nur noch 6,5 Prozent sind ungeimpft. Auch das verdeutlicht: Unsere Pflegekräfte sind sich ihrer Verantwortung bewusst. Sie schützen nicht nur sich selbst und ihre Angehörigen, sondern eben auch all diejenigen, um die sie sich Tag für Tag kümmern.“
Holetschek bekräftigte: „Aber uns allen muss klar sein: Am besten sind vulnerable Gruppen dann geschützt, wenn sich möglichst viele Menschen impfen lassen. Deshalb fordere ich einen neuen Vorstoß der Bundesregierung für eine allgemeine Impfpflicht. Sollte dies nicht geschehen, muss auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht auf den Prüfstand. Denn alles andere wäre denjenigen gegenüber unfair, die seit zwei Jahren an vorderster Front gegen die Pandemie kämpfen.“
Die Zahlen sind das Ergebnis der monatlichen Impfstatusabfrage durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes inzwischen meldepflichtig.
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