Holetschek strebt gemeinsame Länder-Initiative zu Long/Post-COVID an – Bayerns Gesundheitsminister: Konzept der Bundesregierung reicht leider nicht aus
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek strebt eine gemeinsame Initiative der Bundesländer zur verstärkten Unterstützung von Long/Post-COVID-Betroffenen an. Holetschek betonte am Sonntag in München: „Die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Corona-Langzeitfolgen ist eine große Herausforderung. Denn die Auswirkungen von Long/Post-COVID werden unsere gesamte Gesellschaft und unser Gesundheitssystem auch künftig stark in Anspruch nehmen. Wir müssen die Erkrankung daher dringend stärker erforschen und die Behandlungsmöglichkeiten verbessern.“
Holetschek erläuterte mit Blick auf das am Mittwoch von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach angekündigte Konzept: „Es ist zwar gut, dass die Bundesregierung jetzt endlich handelt. Aber die von Lauterbach angekündigten Schritte reichen leider nicht aus. Deshalb schlage ich vor, dass Long/Post-COVID in der Gesundheitsministerkonferenz verstärkt in den Mittelpunkt gerückt wird.“
Holetschek verwies darauf, dass im vergangenen Jahr allein in Bayern laut Kassenärztlicher Vereinigung Bayerns mehr als 448.000 Menschen mit der Diagnose Long/Post-COVID ambulant erstversorgt wurden. Seit 2021 sind es rund 589.000 Betroffene. Viele der Betroffenen müssen längerfristig weiterversorgt werden.
Der Minister fügte hinzu: „Gesundheitspolitik lebt von nationaler und internationaler Vernetzung und Zusammenarbeit. Es ist wichtig, den Austausch zu fördern und die Erfahrungen der Länder miteinander zu teilen und zu nutzen. Es braucht jetzt eine umfassende Versorgungsstrategie und eine Vernetzung aller relevanten Akteurinnen und Akteure. Wir müssen Impulse für die Regelversorgung setzen und Rahmenbedingungen für eine nachhaltige und auskömmliche Finanzierung schaffen.“
Holetschek betonte: „Mit unserer eigenen Förderinitiative im Bereich Versorgungsforschung ist Bayern Wegbereiter im Kampf gegen Long/Post-COVID. Wir haben seit 2021 erfolgversprechende Modellprojekte auf den Weg gebracht, die zur Verbesserung der Versorgung von Betroffenen beitragen.“
Der Minister unterstrich: „Auch die von Lauterbach angekündigten 41 Millionen Euro sind ein wichtiger Schritt – aber hoffentlich nur der erste von vielen. Wir dürfen auch nicht aus dem Blick verlieren, dass davon 20 Millionen Euro aus dem Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), also Mittel aus der Gesetzlichen Krankenversicherung, stammen – und damit an anderer Stelle fehlen.“
Die Professorin für Pädiatrische Infektiologie und Immunbiologie der TU München und leitende Oberärztin der Klinik für Kinder- und Jugendheilkunde, München Klinik Schwabing, Uta Behrends, betonte: „41 Millionen für Versorgungsforschung und eine informative Webseite des BMG zur Long/Post-COVID sind sehr wichtige Schritte in die richtige Richtung, reichen aber bei weitem nicht aus, um dem hohen Versorgungsbedarf zeitnah gerecht zu werden.“
Holetschek ergänzte: „Allen muss klar sein: Die Behandlungsmöglichkeiten für Long/Post-COVID-Patientinnen und -Patienten zu verbessern, hilft nicht nur den Betroffenen, sondern auch unserer Gesellschaft als Ganzes.“ Laut einer Erhebung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) war rund ein Prozent der Versicherten aufgrund einer Post- beziehungsweise Long-COVID-Erkrankung erwerbsunfähig und fehlte im Durchschnitt fast sieben Wochen am Arbeitsplatz. Nach Angaben des Spitzenverbands der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung wurden bei 3 Prozent der in 2020 und 2021 als Berufskrankheit anerkannten Fällen von COVID-19 zudem Post-COVID erfasst.
Bayern hat bereits im Juni 2021 eine Förderinitiative zur Versorgungsforschung zum Post-COVID-Syndrom aufgelegt. Im Jahr 2023 wurde eine zweite Förderrunde aufgelegt, sodass Bayern hier insgesamt 10 Millionen Euro zur Verfügung stellt. Zudem hat Bayern seit Anfang 2021 im Anschluss an einen Runden Tisch eine regelmäßig tagende Arbeitsgruppe ‚Indikation Post-COVID-Syndrom‘ etabliert, an der Vertreterinnen und Vertreter von Leistungserbringern, Kostenträgern, Wissenschaft, Verwaltung und Betroffene selbst beteiligt sind.
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