Huml: Gesundheitsministerium hat bereits fast eine halbe Million Antigen-Schnelltests an 67 Landkreise und Städte in Bayern ausgeliefert
Im Kampf gegen die Corona-Pandemie kommt die Lieferung von Antigen-Schnelltests an die bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte gut voran. Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml betonte am Freitag: „Wir haben bislang schon 464.400 Antigen-Schnelltests an 67 Landkreise und kreisfreie Städte verteilt. Insgesamt haben wir 10,5 Millionen Antigen-Schnelltests bei verschiedenen Herstellern für Bayern gesichert.“
Die Ministerin fügte hinzu: „Angefangen haben wir Mitte Oktober mit den Kommunen und Landkreisen mit den höchsten Inzidenzen. Sukzessive werden jetzt alle Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern Antigen-Schnelltests bekommen. Das leistet kein anderes Bundesland.“
Die Ministerin verwies in diesem Zusammenhang auf die Coronavirus-Testverordnung des Bundes (TestV). Huml erläuterte: „Zunächst gilt der Grundsatz, dass sich die berechtigten Einrichtungen wie Pflegeheime, Kliniken und Arztpraxen seit 15.10.2020 ihren Bedarf an Antigen-Schnelltests eigenständig auf dem freien Markt beschaffen. Dies geschieht etwa über die Apotheken oder den pharmazeutischen Großhandel.“
Huml unterstrich: „Unabhängig davon hat die Bayerische Staatsregierung insgesamt 10,5 Mio. Antigen-Schnelltests bei verschiedenen Herstellern für Bayern gesichert, um schnell auf hohe Infektionszahlen in einzelnen Regionen reagieren und die Tests den Gesundheitsämtern zur Verfügung stellen zu können. Das durch die Bayerische Staatsregierung erworbene Kontingent an Antigen-Schnelltests steht auch den betroffenen Einrichtungen in der Phase einer hohen Nachfrage am Markt als Rückfallebene für eine schnelle Verfügbarkeit von Schnelltests über eine Anforderung bei den örtlichen Gesundheitsämtern zur Verfügung. Denn klar ist: Jede Infektion, die wir durch schnelles Testen vermeiden können, ist ein Gewinn im Kampf gegen die Corona-Pandemie.“
Die Ministerin ergänzte: „Allerdings sind zugelassene Antigen-Schnelltests derzeit auf dem Markt gut verfügbar, so dass die Lieferungen des bayerischen Gesundheitsministeriums die eigenen Beschaffungen der Einrichtungen und Träger nur ergänzen. Nach den uns bislang vorliegenden Rückmeldungen aus der Praxis bestehen derzeit keine Lieferengpässe oder Lieferschwierigkeiten bei der Beschaffung der Tests. Falls sich allerdings die Beschaffungslage auf dem freien Markt zuspitzen sollte, steht das StMGP natürlich bereit, kurzfristig zu unterstützen.“
Die Testverordnung des Bundes sieht vor, dass sich die einzelnen Einrichtungen und Unternehmen die Antigen-Schnelltests selbst beschaffen. Die jeweils zuständige Kassenärztliche Vereinigung bzw. die Pflegekassen übernehmen die Kosten für diese Schnelltests in Höhe eines Maximalbetrags von 7 Euro pro Test. Voraussetzung für diesen Abrechnungsweg aber ist, dass die jeweils zuständigen Gesundheitsämter die von den Einrichtungen beschaffte Menge an Antigen-Schnelltests als plausibel erachten und diese auch auf der Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet sind.
Das bayerische Gesundheitsministerium hat die Kreisverwaltungsbehörden schon am 16.10.2020 über das weitere Vorgehen informiert. Darüber hinaus steht es den einzelnen Einrichtungen natürlich frei, zusätzliche Schnelltests zu besorgen und diese auf eigene Kosten abzurechnen.
Huml unterstrich: „Die Antigen-Schnelltests werden bayernweit gut angenommen. Sie sind eine zusätzliche Schutzmaßnahme für besonders vulnerable Personengruppen. So werden sie in erster Linie in Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen eingesetzt. Denn diese Antigen-Schnelltests sind eine gute Lösung, um durch regelmäßige, schnelle und vergleichsweise kostengünstige Testungen insbesondere asymptomatische Personen mit hoher und höchster Viruslast zu identifizieren. Damit bilden Antigen-Schnelltests einen wichtigen zusätzlichen Bestandteil unserer bayerischen Teststrategie, die wir stetig weiter optimierten und an das aktuelle Infektionsgeschehen anpassen.“
Die Ministerin fügte hinzu: „Zu beachten ist dabei allerdings, dass für die Anwendung der bislang geprüften Produkte auch stets medizinisches geschultes Personal notwendig ist. Ein positiver Antigen-Schnelltest braucht einen bestätigenden PCR-Test. Der positiv Getestete gilt als Verdachtsfall und hat sich umgehend in Quarantäne zu begeben. Gerade jetzt, wo durch die Infektionslage und die Erkältungszeit eine hohe Nachfrage nach Tests besteht, kann der Antigen-Test zudem ein Mittel sein, die Labore zu entlasten.“
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