Huml will weniger sedierende Psychopharmaka für Heimbewohner – Bayerns Gesundheitsministerin fördert neue Studie mit 260.000 Euro
Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml wirbt für einen verantwortungsbewussten Einsatz sedierender Psychopharmaka, mit denen eine dämpfende Wirkung auf das zentrale Nervensystem hervorgerufen wird. Huml betonte am Sonntag: „Bei 40 Prozent der Heimbewohner mit Demenz werden sedierende Psychopharmaka verordnet. Diese Medikamente haben viele Nebenwirkungen und müssen daher besonders zurückhaltend eingesetzt werden. Deshalb fördern wir ein Projekt, um den Einsatz von sedierenden Psychopharmaka bei dementen Bewohnern von Pflegeheimen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften in Bayern zu reduzieren.“
Huml ergänzte: „Wir fördern das Projekt mit rund 260.000 Euro.“ Konkret geht es dabei um eine Studie mit dem Titel „Reduktion sedierender Psychopharmaka bei Heimbewohnern und Mietern in ambulant betreuten Wohngemeinschaften mit fortgeschrittener Demenz“ (DECIDE-Projekt). Sie wird von der Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie Janine Diehl-Schmid vom Klinikum Rechts der Isar geleitet. Im Rahmen des Projekts sollen Fortbildungen und Informationsveranstaltungen angeboten werden. Außerdem ist eine Website mit umfangreichen Informationen geplant.
Huml sagte: „Mir ist bewusst, dass sedierende Medikamente bei einer Reihe von Erkrankungen notwendig sind, um die Beschwerden von Patienten zu lindern. Allerdings möchten wir für einen bewussten und verantwortungsvollen Umgang mit Sedativa werben. Mit der Studie sollen die Öffentlichkeit und die Beschäftigten in der medizinischen Versorgung und Pflege für die Problematik sensibilisiert werden. Außerdem planen wir einen Fachtag sowie Vorträge auf Kongressen zu dieser Thematik.“
Im Rahmen des DECIDE-Projekts soll außerdem eine Arzneimittelüberprüfung bei allen Bewohnern mit Demenz in 60 bayerischen Heimen beziehungsweise ambulanten Wohngemeinschaften stattfinden. Hierbei sollen mögliche Wechselwirkungen analysiert und individuelle Optimierungsempfehlungen für den behandelnden Arzt gegeben werden. Das Ergebnis der Arzneimittelüberprüfung wird aus neurologisch/psychiatrischer und pharmazeutischer Sicht kommentiert und den Einrichtungsleitungen zur Verfügung gestellt.
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