Hygiene- und Schutzkonzept für Messen verabschiedet
MÜNCHEN Vorbehaltlich einer weiter günstigen Entwicklung des Infektionsgeschehens können in Bayern ab 1. September 2020 wieder Messen und Kongresse stattfinden. Die Staatsregierung hat heute das entsprechende Schutz- und Hygienekonzept für den Messe- und Kongressbetrieb beschlossen. Vorgabe dabei ist aus jetziger Sicht die Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 Metern, Maskenpflicht nach den Bestimmungen die bis dahin gelten, pro 10 Quadratmeter Veranstaltungsfläche ist ein Besucher zugelassen. Personenansammlungen sind durch Wegführungen und Abstandsmarkierungen zu vermeiden. Alle teilnehmenden Aussteller und Besucher sind verpflichtet, sich zu registrieren.
Die Messen in Bayern erleiden dieses Jahr Umsatzeinbrüche von mehreren hundert Millionen Euro. Jeder im Messegeschäft verlorene Euro zieht einen Umsatzverlust von circa zehn Euro in damit zusammenhängenden Branchen wie beispielsweise Hotels, Taxigewerbe oder Messehandwerk nach sich. Hier wird ein Umsatzausfall von sechs Milliarden Euro befürchtet.
Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Bayern hat einen ausgezeichneten Ruf als Messestandort und ist die Heimat zahlreicher weltweiter Leitmessen. Wir haben deshalb den Weg für eine Wiederaufnahme der Messe- und Kongresswirtschaft freigemacht. Damit haben auch die vielen verbundenen Branchen wie Messebau, Veranstaltungstechnik, Gastronomie oder Hotellerie wieder eine Perspektive. Jede Messe, die 2020 noch stattfinden kann, ist für die betroffenen Firmen wieder ein Schritt in Richtung unternehmerischer Normalität und entlastet den Staatshaushalt.“
Das Konzept sieht vor, dass in Innenräumen stets eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist. Stabilisiert sich das Infektionsgeschehen dauerhaft auf niedrigem Niveau, soll es allerdings möglich sein, die Bedeckung an den Tischen von Messeständen abzunehmen. Voraussetzung dafür ist, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann und der Aussteller die Kontaktdaten des Gesprächspartners erfasst. Aiwanger: „Wir werden gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium vor der Öffnung des Messe-und Kongressbetriebes noch mal genau prüfen, ob und in welchem Umfang Anpassungen bei der Maskenpflicht notwendig sein werden.“
Das Schutz- und Hygienekonzept für den Messe- und Kongressbetrieb ist in Kürze online auf der Seite des Wirtschaftsministeriums verfügbar: www.stmwi.bayern.de/coronavirus.
Ansprechpartner:
Aaron Gottardi, stv. Pressesprecher
aaron.gottardi@stmwi.bayern.de
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