Immer mehr körperliche Angriffe und verletzte Polizisten / Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Justizminister Georg Eisenreich zum Lagebild 2022: Gewalt gegen Polizisten verstärkt bekämpfen
Das Lagebild zur Gewalt gegen Polizeibeamte in Bayern 2022 (abrufbar unter www.innenministerium.bayern.de) gibt Grund zur Besorgnis: „Schwerwiegende Angriffe auf unsere Polizistinnen und Polizisten nehmen leider weiter zu“, beklagte heute Bayerns Innenminister Joachim Herrmann bei der Vorstellung. Mit 2.967 verletzten Polizisten, darunter 22 Schwerverletzte, sei im vergangenen Jahr ein neuer trauriger Rekordwert seit Erstellung der Lagebilder 2010 erreicht (2021: 2.629; +12,9 Prozent). „Offenbar sinkt die Hemmschwelle immer mehr, unsere Einsatzkräfte bewusst zu verletzen oder deren Verletzung zumindest in Kauf zu nehmen“, so Herrmann. Justizminister Georg Eisenreich: „Wer unsere Einsatzkräfte angreift, greift zugleich den Rechtsstaat an.“ Der Justizminister ist sich mit dem Innenminister völlig einig: „Gewalt gegen Polizisten muss verstärkt bekämpft werden. Wir müssen diejenigen schützen, die tagtäglich uns schützen!“
Im Landeslagebild sind für das vergangene Jahr insgesamt 7.878 Fälle registriert (2021: 7.826; +0,7 Prozent), darunter 4.586 Fälle körperlicher Gewalt (2021: 4.379; + 4,7 Prozent). Unter Fälle körperlicher Gewalt fallen unter anderem Raub, Körperverletzung, Widerstand und der Straftatbestand „Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte“. Dazu kamen 2.794 Beleidigungsstraftaten (2022: 3.080 Fälle; -9,3 Prozent). Acht Angriffe wurden 2022 als versuchte Tötungsdelikte eingestuft, drei Fälle mehr als 2021 (2021: 5). In ebenfalls acht Fällen führte der Angreifer eine scharfe Schusswaffe mit (2021: 12), in zwei Fällen wurden sie sogar gegen die Einsatzkräfte eingesetzt (2021: 0). „Glücklicherweise mussten wir auch 2022 in Bayern keine getöteten Polizisten beklagen“, erklärte Herrmann. Eisenreich: „Polizeibeamte, Rettungskräfte und andere Beschäftigte im öffentlichen Dienst wurden in den letzten Jahren immer häufiger Ziel von tätlichen Angriffen. Auch die Intensität dieser Angriffe nimmt zu. Klar ist: Wer unsere Einsatzkräfte angreift, greift zugleich den Rechtsstaat an. Die bayerische Justiz verfolgt Angriffe auf Einsatzkräfte konsequent. Das Strafgesetzbuch sieht bei tätlichen Angriffen auf Einsatzkräfte Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vor.“
Im März 2020 gaben Herrmann und Eisenreich den Startschuss für die bayernweite Umsetzung des Aktionsplans „Gewalt gegen Einsatzkräfte – Täter verfolgen, Helfer schützen“. Besonders schwerwiegende oder öffentlichkeitswirksame Taten zu Lasten von Polizisten und anderen Einsatzkräften werden von besonderen Ansprechpartnern bei Polizei und Staatsanwaltschaften identifiziert und beschleunigt bearbeitet. Eisenreich: „Aufgrund der engen, vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei können die Ermittlungen besonders schnell und effizient abgeschlossen werden. Die Strafe folgt der Tat auf dem Fuße.“
Nach Herrmanns Worten hat der Schutz der Polizistinnen und Polizisten besondere Priorität. „Sehr wichtig ist uns eine intensive Aus- und Fortbildung“, erläuterte der Innenminister und nannte regelmäßige Einsatztrainings in hochmodernen Trainingszentren als Beispiel. Darüber hinaus habe der Freistaat in den vergangenen Jahren mit mehr als 120 Millionen Euro erheblich in die Ausstattung der bayerischen Polizeikräfte und damit auch in deren Schutz investiert. „Dazu gehören unter anderem die ballistische Schutzausrüstung, die Einsatzstöcke und die neuen Dienstwaffen. Außerdem hat die Bayerische Polizei aktuell mehr als 1.800 Body Cams im Einsatz. Dazu kommen Distanz-Elektroimpulsgeräte bei allen geschlossenen Einsatzeinheiten der Landespolizei und allen Zügen der Unterstützungskommandos in Bayern. „Und nicht zuletzt verbessert auch die neue hochmoderne blaue Uniform zusammen mit der Schutz- und Erkennbarkeitsweste den Eigenschutz“, ergänzte Herrmann.
Das Video des Livestreams der Pressekonferenz kann im Anschluss an den Termin auf den Social-Media-Kanälen des bayerischen Innenministeriums aufgerufen werden (https://twitter.com/baystmi, https://www.facebook.com/BayStMI/, https://www.youtube.com/@BayStMI/streams). Frei verwendbare Fotos und Videostatements stehen ab 15:00 Uhr im Medienportal des bayerischen Innenministeriums zur Verfügung (https://medien.innenministerium.bayern.de/).
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