Innenminister Herrmann und Digitalministerin Gerlach: Neues Online-Verfahren für ausländische Fachkräfte in Bayern
Bayern erleichtert ausländischen Fachkräften, die in einem Unternehmen arbeiten möchten, die Beantragung von Aufenthaltstiteln mit einem neuen Online-Verfahren im BayernPortal. Das betrifft die „Blaue Karte EU“ und die „Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit beruflicher und akademischer Ausbildung“. Das haben Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Digitalministerin Judith Gerlach bekanntgegeben. „Wir stellen dieses Online-Verfahren ab sofort allen Ausländerbehörden zur Verfügung“, erklärte Herrmann. „Die Unternehmen müssen die ausländischen Fachkräfte dann nicht mehr extra für langwierige Behördengänge freistellen. Die Arbeitnehmer wiederum sparen sich den Gang zur Ausländerbehörde, können ihren Antrag 24 Stunden, sieben Tage die Woche stellen und werden vom System leicht verständlich durch das gesamte Verfahren gelotst.“ Digitalministerin Judith Gerlach: „Wir treiben die Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen im Freistaat weiter voran. Künftig sollen Bürger und Unternehmen noch einfacher auch online mit dem Staat in Verbindung treten können. Dieser neue Online-Service ist eine echte Erleichterung für ausländische Fachkräfte und ein Plus für den international ausgerichteten Wirtschaftsstandort Bayern.“
Die unkomplizierte Online-Beantragung von Aufenthaltstiteln ist laut Herrmann ein weiterer Baustein, um Bayern für Fachkräfte attraktiv zu machen. Bereits zum 1. Dezember 2020 hat die „Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften“ (ZSEF) als Außenstelle der Regierung von Mittelfranken in Nürnberg ihre Arbeit aufgenommen. Im Rahmen des mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz geschaffenen „beschleunigten Fachkräfteverfahrens“ stellt sie ein zusätzliches Serviceangebot für bayerische Arbeitgeber bereits vor der Einreise von Fachkräften dar. Mit dem Online-Verfahren hat Bayern nun eine zusätzliche Erleichterung für die nach der Einreise erforderliche Erteilung eines Aufenthaltstitels für ausländische Fachkräfte und damit nicht zuletzt auch für Unternehmen geschaffen. Die Online-Verfahren leisten zudem einen Beitrag zur Entlastung der bayerischen Ausländerbehörden.
Herrmann stellte klar, dass das Online-Verfahren für ausländische Fachkräfte nach einer legalen Einreise bestimmt ist, nicht jedoch für die Erteilung von Beschäftigungserlaubnissen an Asylbewerber oder abgelehnte Asylbewerber mit Duldung gilt. Herrmann: „Der Gesetzgeber hat sich im Zuge des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes eindeutig für eine Trennung der legalen Fachkräftezuwanderung von der Asylmigration entschieden und gleichzeitig die Möglichkeiten der legalen Zuwanderung erleichtert. Bayern führt diesen Gedanken konsequent fort, indem für Fachkräfte im Anwendungsbereich des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes die Verfahrensabläufe auch nach der Einreise bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln erleichtert werden.“
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