Justizminister Georg Eisenreich begrüßt die neue Hochschuldirektorin für Rechtspflege / Birgit Hensger trat ihr Amt Ende 2020 an / Eisenreich: „Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger leisten wertvolle Arbeit. Sie sind für die Justiz …
Sie treffen wichtige Entscheidungen über Zwangsversteigerungen, Grundbuchangelegenheiten und Betreuungsfragen. Etwa 2.500 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger arbeiten in Bayern. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der bayerischen Justiz. Justizminister Georg Eisenreich begrüßte heute (2. August) die neue Direktorin des Fachbereichs Rechtspflege der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Starnberg. Birgit Hensger trat ihre neue Funktion zum 1. Dezember 2020 an. Minister Eisenreich: „Sie haben eine verantwortungsvolle Aufgabe übernommen. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger leisten wertvolle Arbeit. Sie sind für die Justiz, das Funktionieren der bayerischen Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizverwaltungen unverzichtbar.“
Das Berufsbild hat sich in den vergangenen Jahrzehnten stetig fortentwickelt. Juristische Fachkenntnisse, Kreativität und Organisationstalent sind gleichermaßen gefordert. Dafür bietet der Beruf einen modernen und zugleich krisensicheren Arbeitsplatz, der es erlaubt, Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeiten zu vereinbaren. Der Rechtspfleger entscheidet sachlich unabhängig, d. h. nur an Recht und Gesetz gebunden, ohne ein Weisungsrecht eines Vorgesetzten. Er übernimmt somit bereits ab dem ersten Arbeitstag eine verantwortungsvolle Tätigkeit. Diese ist sehr vielseitig. Der Rechtspfleger ist für jeden da: für Kinder in Vormundschaftssachen, für Senioren in Betreuungssachen, für Erben in Nachlasssachen.
Auf diese wichtigen Aufgaben werden die Rechtspflegeranwärter durch ein duales Studium im Fachbereich Rechtspflege und in der gerichtlichen Praxis vorbereitet.
Der Minister: „Ich wünsche Ihnen, Frau Hensger, weiterhin viel Erfolg bei Ihrer Arbeit. Ich danke Ihnen herzlich für die Ausbildung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in Bayern.“
Hintergrund:
Das duale Studium zum Diplom-Rechtspfleger (FH) dauert drei Jahre und beginnt jedes Jahr am 1. September. Die theoretischen Grundlagen werden an der Hochschule für den öffentlichen Dienst im Fachbereich Rechtspflege in Starnberg vermittelt. Die fachtheoretischen Studienabschnitte wechseln sich mit fachpraktischen Abschnitten an Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften ab. Während des dualen Studiums erhalten die Studierenden bereits Anwärterbezüge.
Weitere Informationen sind bei den Ausbildungsreferaten der Oberlandesgerichte erhältlich:
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Oberlandesgericht München: 089 / 5597-2250
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Oberlandesgericht Nürnberg: 0911 / 321-2333
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Oberlandesgericht Bamberg: 0951 / 833-1134
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