Kaniber: „Faire Lösung für Grundwasser und Landwirtschaft gefunden“ – Bayern stimmt Rote-Gebiete-Verordnung im Bundesrat zu
München – Im Bundesrat ist eine gute Lösung für Grundwasserschutz und Landwirtschaft gefunden worden. „Wir haben Verbesserungen erreichen können, die eine gute Balance zwischen den Interessen der Landwirtschaft und der Wasserwirtschaft schaffen. Der Kompromiss wird aber auch beide Seiten fordern“, sagte Agrarministerin Michaela Kaniber in München. Und weiter: „Ohne den Kompromiss weiter zu machen wäre die deutlich schlechtere Variante für alle Seiten gewesen.“ Deshalb hat der Freistaat Bayern der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung der Roten Gebiete heute im Bundesrat zugestimmt.
Nun müssen alle Bundesländer bis zum Jahresende die Gebiete – aus-gehend von der jeweiligen Grundwasserqualität – ausweisen. Dabei wird auch berücksichtigt, wie viel Stickstoffeintrag verträglich ist und wie viel tatsächlich gedüngt wird. Mit den Vorgaben in der Verwaltungsvorschrift kommt Deutschland auch den Forderungen der Europäischen Kommission nach einer verursachergerechteren Gebietsausweisung nach.
Zudem werden nun bundesweit einheitliche Mindestanforderungen an die Messstellen, an die Messstellendichte und an die Entnahme von Grund-wasser-Proben definiert. Damit gelten für alle – zumindest nach dem Ende der Übergangsregelungen – die gleichen Bedingungen und fachlichen Grundsätze. Die in Bayern dafür erforderliche Nachverdichtung und Erhö-hung des staatlichen Messstellennetzes von 600 auf 1.500 wurde bereits im vergangenen Jahr von der Bayerischen Staatsregierung beschlossen. „Den Ausbau der Messstellen muss Bayern jetzt mit Nachdruck vorantreiben“, so Kaniber.
Zudem erhalten vorbildlich wirtschaftende Betriebe eine Perspektive, künftig aus den roten Gebieten herausgenommen zu werden. Dazu muss der Bund die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, dass die Düngedaten je Betrieb erhoben werden dürfen und von den Landwirten bereitgestellt werden.
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