Kaniber kämpft weiter für praxisgerechte Düngung
München / Berlin – Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber wird morgen (Freitag, 14.2.) in Berlin mit Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und den Ressortkollegen der unionsgeführten Bundesländer das weitere Vorgehen bei der Düngeverordnung (DüV) besprechen. Kaniber sagte im Vorfeld, dass sie ihre Forderungen nach Korrekturen der geplanten Verordnung mit Nachdruck aufrechterhalten wird.
Kaniber hatte sich bereits in den vergangenen Wochen an ihre Länderkolleginnen und -kollegen gewandt und betont, dass die Entscheidungen im Rahmen der Novellierung der Düngeverordnung wissenschaftlich begründet, fachlich gerechtfertigt und von den Ländern auch umsetzbar sein müssten. Wenn dies nicht der Fall sei und berechtigte Gründe dargelegt werden könnten, dass einzelne geplante Maßnahmen letztlich sogar zu einer Verschlechterung für die Umwelt führen könnten, müssten sich die Länder für Änderungen einsetzen, so die Ministerin. Eines ihrer zentralen Anliegen ist es, weiterhin eine bedarfsgerechte Düngung von allen Zwischenfrüchten zu ermöglichen. Nur gut entwickelte Bestände schützen vor Erosion und Überschwemmungen und helfen dabei Herbizide einzusparen.
Darüber hinaus hatte Kaniber den Vorsitzenden der EVP-Fraktion im EU-Parlament, Manfred Weber, um Unterstützung gebeten. Denn Anfang Februar wurde bekannt, dass die Bundesregierung der Europäischen Kommission weitere Vorschläge übermittelt hat, die zu einer weiteren Verschärfung der Düngeverordnung führen. Unter anderem war eine Sofortausweisung von zusätzlichen sogenannten roten Gebieten für Nitrat und Phosphat vorgesehen. Die Ministerin betonte im Schreiben an Weber: „Nach rechtsstaatlichen Grundsätzen hat der Gesetzgeber besondere Belastungen und Härten, die sich aus den Neuerungen ergeben können, durch Übergangsregelungen abzumildern. Schließlich werden Landwirte weitere sehr teure Investitionen tätigen müssen, insbesondere in die Lagerung von Wirtschaftsdünger, um die neuen Vorgaben der DüV erfüllen zu können.“ Dazu sollten zum Vertrauensschutz verbindliche Vorgaben und die notwendige Zeit für betriebliche Anpassungen eingeräumt werden. „Unter Berücksichtigung der praktischen, vollzugtechnischen, politischen und rechtlichen Probleme“ wäre im Zuge einer Abwägung ein Anwendungsbeginn der nun zu beschließenden Novelle ab dem Düngejahr 2021 vorzuziehen. Ministerin Kaniber betonte: „Selbstverständlich tragen auch wir weitere fachlich gerechtfertigte Anstrengungen zum Gewässerschutz mit. Wir müssen aber auch die bayerische bäuerliche Landwirtschaft erhalten. Dazu ist es notwendig, die Belange des Grundwasserschutzes und der Landwirtschaft in Einklang bringen. Dafür kämpfe ich!“
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