„Vorleistungen der Bauern für Gewässerschutz anerkennen“ – Bayerns Agrarministerin Kaniber mahnt vom Bund versprochenen Vorschlag für mehr Verursachergerechtigkeit an
(31. März 2023) Berlin – Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber fordert erneut die vom Bund versprochene verursachergerechte Regelungen beim Düngerecht. Am Freitag hat sie dazu im Bundesrat in Berlin eine entsprechende Entschließung eingebracht. Angesichts der bundesweit erheblichen Einschränkungen in den roten Gebieten, schlägt die bayerische Initiative drei Ansatzpunkte vor, die zu einem verursachergerechteren System führen sollen. Danach sollen Betriebe mit nachweislich niedrigen Stickstoffüberschüssen, Betriebe mit geringem Stickstoffemissionsrisiko oder auch Betriebe, die im Rahmen von freiwilligen Kooperationen mit Wasserversorgern ihre Felder schon besonders grundwasserschonend bewirtschaften von Auflagen befreit werden können. „Es muss doch honoriert und anerkannt werden, wenn Landwirtinnen und Landwirte jetzt schon nachweislich erhebliche Vorleistungen für den Gewässerschutz erbringen. Nur wenn der Bund das berücksichtigt, bringt er mehr Verursachergerechtigkeit ins System“, sagte die Ministerin am Freitag im Bundesrat. Der Bundeslandwirtschaftsminister hatte im letzten Sommer in einer Protokollerklärung zugesichert, das Thema noch im letzten Jahr anzugehen.
Zu Beginn des letzten Jahres hatte die Europäische Kommission der Bundesregierung ihre Forderungen für eine großflächigere Ausweisung sogenannter mit Nitrat belasteter Gebiete mitgeteilt. Gleichzeitig hatte sie die Perspektive eröffnet, dass in diesen Gebieten Erleichterungen für landwirtschaftliche Betriebe, die besonders grundwasserschonend arbeiten, realisiert werden können. Die Bundesregierung hatte anschließend ohne weitere Abstimmung mit den Ländern die Vorgaben der Europäischen Kommission für die Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete akzeptiert. Die Bundesländer mussten nach den Vorgaben des Bundes noch im Jahr 2022 ausschließlich nach dem Kriterium Nitratgehalt im Grundwasser deutlich größere Gebiete ausweisen. Aspekte der aktuellen landwirtschaftlichen Nutzung durften im Ausweisungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden. Damit wurde der Aspekt der Verursachergerechtigkeit geschwächt, was die bayerische Landwirtschaftsministerin schon damals kritisiert hatte.
Die Chance, die die Europäische Kommission eröffnet hatte, innerhalb der Gebiete durch eine Reduktion der verpflichtenden Maßnahmen für besonders wasserschonend wirtschaftende Betriebe für mehr Verursachergerechtigkeit zu sorgen, hat die Bundesregierung seit Juli 2022 bisher aber nicht genutzt. „Von den Landwirten wird erwartet, dass sie binnen weniger Monate auf die neuen Vorgaben der Düngeverordnung reagieren und sie einhalten. Das machen sie auch. Aber sie dürfen auch erwarten, dass auch in der Bundesregierung Wort gehalten wird. Sie muss nun ihr Versprechen vom Juli letzten Jahres einlösen und endlich die angekündigten praxistauglichen und differenzierten Maßnahmen auf den Weg bringen. Die Zeit drängt, um spätestens zur nächsten Überprüfung der Gebiete eine tragfähige Lösung zu haben,“ erklärte die Ministerin in Berlin.
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