Kaniber: Präventionsmaßnahmen ernst nehmen! – Afrikanische Schweinepest: Marktstörungen befürchtet
München – Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber hat nach dem ersten bestätigten Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Deutschland darauf hingewiesen, dass die Tierseuche für den Menschen unbedenklich ist. Auch vom Fleisch-Verzehr gehe keine gesundheitliche Gefahr aus. Für Haus- und Wildschweine ist der hochinfektiöse ASP-Virus aber lebensgefährlich. „Wichtig ist jetzt, dass der Seuchenherd in der betroffenen Region schnell eingegrenzt und eine weitere Verbreitung unterbunden wird. Ich appelliere an alle bayerischen Schweinehalter, die Hygiene-Sicherheitsmaßnahmen auf ihren Betrieben nochmals zu überprüfen und weiterhin strikt einzuhalten. Eine Übertragung in die Hausschweinebestände muss unbedingt verhindert werden.“, sagte Kaniber. Ferner rät sie den Betrieben dringend zu einer Teilnahme an der Status-Untersuchung zur ASP, um gegebenenfalls ihre ASP-Freiheit nachweisen zu können. Um den Betrieben den Einstieg in das Verfahren zu erleichtern, wurden dafür bereits im Vorfeld 200.000 Euro zur Verfügung gestellt. Bayern sei aber für einen ASP-Ausbruch gut gerüstet. Entsprechende Präventionsmaßnahmen wurden frühzeitig eigeleitet sowohl durch das für die Tierseuchenbekämpfung zuständige bayerische Umweltministerium, als auch durch das Landwirtschaftsministerium.
„Mit einer Rekordstrecke von über 112.000 erlegten Wildschweinen im Jagdjahr 2019/2020 wurden so viele Wildschweine wie nie zuvor er-legt“, sagte Kaniber. Das sei eine Steigerung von 71 Prozent gegenüber der Strecke des Vorjahrs mit 65.457. „Es war wichtig, dass wir vorausschauend ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht haben, das der Jägerschaft noch effizientere Mittel zur Bejagung der Wildschweinbestände an die Hand gegeben wurde“, sagte Kaniber.
Deutschland gilt durch den ASP-Fall bei einem Wildschwein in Brandenburg ab sofort nicht mehr als ASP-Frei. Auf die Betriebe in Bayern hat das unmittelbar keine Auswirkungen für das Verbringen ihrer Schweine in andere Betriebe oder zur Schlachtung. Von tierseuchenrechtlichen Maßnahmen ist Bayern derzeit nicht unmittelbar betroffen. Massive Marktstörungen sind aber nicht auszuschließen, da wichtige Märkte z. B. in Asien wegbrechen könnten. „Hier ist der Bund in der Pflicht, sich bei der EU für entsprechende Marktentlastungsmaßnahmen einzusetzen“, sagte Kaniber.
Aber nicht nur die Jägerschaft und die Landwirte tragen Kaniber zufolge Verantwortung bei der Seuchenprävention. Auch jeder Reisende könne dazu beitragen. Über Nahrungsmittel kann die Seuche über hunderte Kilometer mitreisen. „Um ein Einschleppen der Tierseuche zu vermeiden, sollte man auf das Mitbringen von Fleisch, Fleischerzeugnissen verzichten“, sagte Kaniber.
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